1.
Am 09. Juni 2024 findet in der Bundesrepublik Deutschland die
statt.
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
2.
Die Gemeinde ist in folgende 13 Wahlbezirke eingeteilt:
| Wahlbezirk Nr. | Bezeichnung des Wahlbezirks | Bezeichnung des Wahlraums (Straße, Hausnummer, Zimmer) |
| 001 | Stadt Greußen: Am Rittertor, alle Hausnummern Andreas-Tentzel-Str, alle Hausnummern August-Klemm-Str, alle Hausnummern Fr.-v.-Hardenberg-Str, alle Hausnummern Heinrich-König-Str, alle Hausnummern Hermann-Hesse-Str, alle Hausnummern Max-Chop-Weg, alle Hausnummern Paul-Lürmann-Str, alle Hausnummern Robert-Koch-Str, alle Hausnummern | Kindertagesstätte "Sonnenkäfer" Kindergartenweg 1, 99718 Greußen — (nicht barrierefrei) |
| 002 | Stadt Greußen: Ahornweg, alle Hausnummern Flattigstr, alle Hausnummern Gartenstr, alle Hausnummern Geschwister-Scholl-Str., alle Hausnummern Helbeeck, alle Hausnummern Hinter den Wänden, alle Hausnummern Lindenstr, alle Hausnummern Marienstr, alle Hausnummern Neustadt, alle Hausnummern Niedertopfstedter St, alle Hausnummern Nordhäuser Str, alle Hausnummern Rotdornweg, alle Hausnummern Schleifweg, alle Hausnummern Schwarzburger Str, alle Hausnummern Steingraben, alle Hausnummern Weststr, alle Hausnummern | Verwaltungsgebäude der Stadt Greußen Bahnhofstr. 13 a, 99718 Greußen — (nicht barrierefrei) |
| 003 | Stadt Greußen: Altstadt, alle Hausnummern Am Bad, alle Hausnummern Am Waidhof, alle Hausnummern Am Zwinger, alle Hausnummern Bahnhofstr, alle Hausnummern Brühl, alle Hausnummern Erfurter Str, alle Hausnummern Herrenstr, alle Hausnummern Karlsplatz, alle Hausnummern Kirchplatz, alle Hausnummern Leitergasse, alle Hausnummern Markt, alle Hausnummern Mühlgasse, alle Hausnummern Ottenhäuser Str, alle Hausnummern Preßlerweg, alle Hausnummern Riedstr, alle Hausnummern Ritterstr, alle Hausnummern Stangenweg, alle Hausnummern Steinweg, alle Hausnummern Thomas-Müntzer-Siedl, alle Hausnummern Töpfermarkt, alle Hausnummern Vor dem Warthügel, alle Hausnummern | Staatliche Gemeinschaftsschule Haus II, Herrenstraße 5, 99718 Greußen — (nicht barrierefrei) |
| 004 | Stadt Greußen: Ortsteil Grüningen (alle Straßen) | Gemeinschaftshaus FFw Grüningen, Greußner Straße 24, 99718 Greußen/OT Grüningen — (nicht barrierefrei) |
| 005 | Stadt Greußen: Ortsteil Feldengel (alle Straßen) | Jugendclub, Schänksgasse 2, 99718 Greußen / OT Feldengel — (nicht barrierefrei) |
| 006 | Stadt Greußen: Ortsteil Holzengel (alle Straßen) | FFW Holzengel, Ziesengasse 2, 99718 Greußen / OT Holzengel — (nicht barrierefrei) |
| 007 | Stadt Greußen: Ortsteil Kirchengel (alle Straßen) | Gemeindegaststätte "Am Anger", Kirchengler Hauptstraße 10, 99718 Greußen / OT Kirchengel — (nicht barrierefrei) |
| 008 | Stadt Greußen: Ortsteil Westerengel (alle Straßen) | Vereinsraum der Gemeindegaststätte, Westerengler Hauptstraße 18, 99718 Greußen / OT Westerengel — (nicht barrierefrei) |
| 009 | Stadt Greußen: Ortsteil Großenehrich (alle Straßen) Stadt Greußen: Ortsteil Wenigenehrich (alle Straßen) | Vereinsraum Geflügelzuchtverein Schulweg 4, 99718 Greußen / OT Großenehrich — (nicht barrierefrei) |
| 010 | Stadt Greußen: Ortsteil Niederspier (alle Straßen) | Ehem. Gaststätte, Gaststube Hohenebraer Str. 8, 99718 Greußen / OT Niederspier — (nicht barrierefrei) |
| 011 | Stadt Greußen: Ortsteil Otterstedt (alle Straßen) Stadt Greußen: Ortsteil Bliederstedt (alle Straßen) | Vereinsraum Feuerwehrverein Neue Straße 4, 99718 Greußen / OT Otterstedt — (nicht barrierefrei) |
| 012 | Stadt Greußen: Ortsteil Rohnstedt (alle Straßen) | Jugendclub, Am Grollbach 7, 99718 Greußen / OT Rohnstedt — (nicht barrierefrei |
| 013 | Stadt Greußen: Ortsteil Wolferschwenda (alle Straßen) | Gemeindehaus, Hauptstraße 17, 99718 Greußen / OT Wolferschwenda — (nicht barrierefrei) |
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 29.04.2024 bis 18.05.2024 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Der Briefwahlvorstand tritt / Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am 09.06.2024 um 18.00 Uhr in Greußen, im Versammlungsraum im Verwaltungsgebäude, Bahnhofstr. 13 a zusammen.
3.
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Stimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.
Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab,
dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
4.
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5.
Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem/der der Wahlschein ausgestellt ist,
| a) | durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises/der kreisfreien Stadt |
| oder |
| b) | durch Briefwahl |
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
6.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar(§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Greußen, den 09.04.2024
gez. Mangana
Wahlverantwortlicher Stadt Greußen