Titel Logo
Landgemeindebote
Ausgabe 6/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der in der 6. Sitzung des Stadtrates der Stadt Greußen am 08.05.2025 gefassten Beschlüsse

In der 6. Sitzung des Stadtrates der Stadt Greußen am 08.05.2025, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht wird.

Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Sachbereich Hauptverwaltung der Stadtverwaltung Greußen zu den Amtsstunden erfolgen.

Beschluss Nr. LG 54/06/25

Abschnittsbildung zur Straßenausbaumaßnahme „grundhafter Ausbau des Schleifweges - 2. Bauabschnitt“ im Ortsteil Greußen

Aufgrund des § 22 Absatz 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277) beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 6. Sitzung am 8. Mai 2025 das Folgende:

Die Abschnittsbildung, gem. § 7 Absatz 1 ThürKAG in Verbindung mit § 6 Absatz 1 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Greußen, im Schleifweg (Schleifweg Nr. 44 - 29) im Ortsteil Greußen gemäß des diesem Beschluss als Anlage beigefügten Lageplanes.

Beschluss Nr. LG 56/06/25

Satzung über die Benutzung des städtischen Freibades der Stadt Greußen (Badeordnung)

Aufgrund des § 22 Absatz 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277) beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 6. Sitzung am 8. Mai 2025 das Folgende:

1.

Die Neufassung der Satzung über die Benutzung des städtischen Freibades der Stadt Greußen (Badeordnung)

2.

Die Satzung zu Ziffer 1 ist als Anlage Bestandteil dieses Beschlusses.

3.

Der Bürgermeister wird beauftragt die beschlussgegenständliche Satzung der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

Beschluss Nr. LG 57/06/25

Gebührensatzung für die Benutzung des städtischen Freibades der Stadt Greußen

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Art. 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277), in Verbindung mit §§ 1, 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000, zuletzt geändert durch Art. 32 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277), beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 6. Sitzung am 8. Mai 2025 das Folgende:

1.

Die Neufassung der Gebührensatzung für die Benutzung des städtischen Freibades der Stadt Greußen

2.

Die Satzung zu Ziffer 1 ist als Anlage 1 Bestandteil dieses Beschlusses.

3.

Der Gebührenkalkulation mit Bericht (Anlage 2) wird zugestimmt.

4.

Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation für die Jahre 2024 bis 2027 wird zugestimmt.

5.

Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen wird zugestimmt.

Beschluss Nr. LG 58/06/25

Aufhebung des Beschlusses LG 46/15/23

Aufgrund des § 22 Absatz 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277) beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 6. Sitzung am 8. Mai 2025 das Folgende:

1.

Der Beschluss LG 46/15/23 über die Kostenspaltung für die Erneuerung der Teileinrichtungen Fahrbahn, Straßenoberflächenentwässerung und Straßenbeleuchtung in der Straße „Schleifweg“ der Gemarkung Greußen wird aufgehoben.

Beschluss Nr. LG 59/06/25

Kostenspaltung für die Erneuerung der Teileinrichtung Straßenbeleuchtung in der Straße „Promenade“ im Ortsteil Großenehrich

Aufgrund des § 22 Absatz 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277) beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 6. Sitzung am 8. Mai 2025 das Folgende:

1.

Die Kostenspaltung für die Erneuerung der Teileinrichtung Straßenbeleuchtung in der Straße „Promenade“ im Ortsteil Großenehrich für den Bereich von der Einmündung Kapellstraße bis zum Abzweig Thomas-Müntzer-Siedlung.

2.

Der Lageplan mit Kennzeichnung des entsprechenden Bereiches ist Bestandteil des Beschlusses.

Beschluss Nr. 63/06/25

1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer der Stadt Greußen

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277) beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 6. Sitzung am 08. Mai 2025 das Folgende:

6.

Die 1. Änderung zur Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer der Stadt Greußen vom 9.12.2024.

7.

Die Satzung zu Ziffer 1 ist als Anlage Bestandteil dieses Beschlusses.

8.

Der Bürgermeister wird beauftragt die beschlussgegenständliche Satzung der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

Beschluss Nr. LG 64/06/25

Kostenspaltung für die Erneuerung der Teileinrichtung Straßenbeleuchtung in der Straße „2. Gersthof“ im Ortsteil Großenehrich

Aufgrund des § 22 Absatz 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27 Februar 2022 (GVBl. S. 87) beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 6. Sitzung am 8. Mai 2025 das Folgende:

1.

Die Kostenspaltung für die Erneuerung der Teileinrichtung Straßenbeleuchtung in der Straße 2. Gersthof im Ortsteil Großenehrich.

2.

Der Lageplan mit Kennzeichnung des entsprechenden Bereiches ist Bestandteil des Beschlusses.

Beschluss Nr. LG 66/06/25

Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB zum Neubau eines Wohnhauses

Aufgrund des § 22 Absatz 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277) in Verbindung mit §§ 34, 36 BauGB in der zurzeit geltenden Fassung beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 6. Sitzung am 8. Mai 2025 das Folgende:

1.

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu dem vorliegenden Antrag vom 06.03.2025, zum Neubau eines Wohnhauses, wird hergestellt.

2.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Greußen, den 02.06.2025

gez. Abicht

Bürgermeister