2 Zuwegung Sammelplatz aus Richtung SDH
1 Zuwegung Sammelplatz aus Richtung Erfurt
Gemäß Einschätzung der Hochwassernachrichtenzentrale ist in der Landgemeinde Stadt Greußen in den Ortsteilen Greußen und Grüningen mit einer Flächenlage am Fluss Helbe (Steingraben) zu rechnen. Hierbei sind alle Anwohner der Straßenzüge, welche am Fluss bzw. Tiefpunkten liegen, betroffen.
In eine gesonderte Betrachtung fällt das Pflegeheim „Am Waidhof“ in Greußen. Die Einrichtung verfügt über einen eigenen Feuerwehrplan, welcher die Hochwasserlage nicht betrachtet. Hervorzuheben ist hier die Anzahl an Personen sowie die Zugänge zu Versorgungsträgern.
Weiterhin sind im Flussverlauf mehrere betrachtungswürdige Brückenbauwerke zu finden:
| • | Die Bahnunterführung am Steingraben benötigt frühzeitig Aufmerksamkeit, da der dort bestehende Fußweg schon bei geringem Wasserstand (Meldestufe 1) betroffen ist. Absperrmaßnahmen sind mit der angrenzenden Gemeinde Stadt Clingen zu treffen. |
| • | Die Hauptbrücke der B4 (Lindenstraße), ebenso die Brücke am Steinweg in Greußen, stellen eine Gefahr dar. Diese haben störende Bauteile im Flusslauf und deren lichte Höhen im Vergleich zur Breite können zum Problem werden. Durch die „Verschlauchung“ im Flussabschnitt können die Brücken zum plötzlichen Stau führen und damit die Flutung von mittleren Wohnsiedlungen einhergehen. |
| • | Die gleichen Gefahren treffen für die Helbebrücke in Grüningen zu. Hierbei können einzelne Häuser betroffen werden. |
| Durch vergangene kleinere Hochwasserlagen (10-jährige) gibt es bereits Erfahrungen. Eine ständige Kontrolle gemäß Alarmstufen und eine direkte Treibgutbeseitigung ist vorzusehen. Bei größeren Hochwassern ist mit einem Sandsackverbau am Pflegeheim in Greußen sowie an der Brücke in Grüningen, im weiteren Verlauf der Wohnsiedlung, zu rechnen und vorzusehen. |
Im Flussverlauf befindet sich eine Kläranlage am Helbeeck in Greußen, welche durch den Trink- und Abwasser Zweckverband (TAZ, 0171 7402355 - Wassermeister) betrieben wird.
Aufgrund des möglichen Rückstaus am Überlauf ist hier ebenfalls ein Kontrolldienst gemäß Alarmstufen einzurichten und der Kontakt mit dem Betreiber aufzubauen.
Der Zulauf der Nebenflüsse Schwarzburger sowie Sächsische Helbe wird durch die Wehranlage in der Gemarkung Westgreußen geregelt. Daher ist im Hochwasserfall eine enge Abstimmung mit dem Wasserwehrdienst Westgreußen (Bürgermeisterin Frau Lange, Tel: 0176 39853122 und dem Gemeindewehrführer Herr Lange, Tel: 01517 0692640), dem Wasserwehrdienst Ebeleben (Bürgermeister Herr Gröbel (036020-700 11), der Unteren Wasserbehörde (Herr Bolte 03632 / 741-297) sowie des Betreibers der Wehranlage aufzubauen.
Die Schwarzburger Helbe fließt nördlich in einem landwirtschaftlich genutzten Bereich und stellt nur eine geringe Gefahr dar. Der Kontrolldienst sollte hauptsächlich wegen Tieren durchgeführt werden.
Die Sächsische Helbe fließt teilweise durch den Ortsteil Greußen und stellt eine Gefahr in gewissen Abschnitten durch direkte Bebauung dar. Der Kontrolldienst ist an Durchläufen sowie Engstellen gemäß Alarmstufen mit einzuplanen.
Vorfluter sowie kleinere Bäche können eine Gefahr darstellen, werden aber nicht betrachtet.
Hier gilt die Erfahrung bei Starkregenereignissen.
Der Verantwortliche des Wasserwehrdienstes ist der Bürgermeister der Stadt Greußen. Dieser greift bei der Bekämpfung der meist erheblichen Schadensereignisse auf die Regelungen der geltenden Stabsdienstordnung der Stadt Greußen zurück.
(Auch) unterhalb der Anwendbarkeit der Stabsdienstordnung gelten folgende Regelungen:
Die Einsatzleitung am Einsatzort erfolgt durch den Einheitsführer des eingesetzten Feuerwehrfahrzeuges bzw. des Zuges, Abschnittsleiter oder bei freiwilligen Helfern einer bestimmten Person (z.B.: Vorarbeiter Bauhof).
Die Führungsebenen der Einheit Feuerwehr / Wasserwehrdienst werden von der technischen Leitung (Technische Stabskomponente) festgelegt.
Die Führungsebenen der freiwilligen Helfer sowie Bauhofmitarbeiter werden der administrativen Leitung (administrative Stabskomponente) unterstellt.
Die weitere Stabsarbeit erfolgt in Anwendung der bestehenden Stabsdienstordnung der Stadt Greußen und bedarf keiner weiteren Erläuterung.
C 1 Alarmstufen
Bei Starkregenereignissen ist davon auszugehen, dass die Feuerwehr bereits eingesetzt ist. Die Alarmstichworte aus der Feuerwehralarmierung sind daher von Bedeutung. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass die Feuerwehr den Wasserwehrdienst in Abstimmung mit dem Bürgermeister einberuft.
Somit sind die Alarm- und Ausrückeordnungen aller Ortsteile der Stadt als Kräfte- und Mittelansatz zu betrachten. Sollten mehrere Ortsteile bei Starkregen betroffen sein, ist davon auszugehen, dass Ortsteilfeuerwehren mehrfach alarmiert werden. Dementsprechend ist zügig auf andere nicht betroffene Ortsteilfeuerwehren bzw. überörtliche Feuerwehren zurückzugreifen. Die Einberufung der Gesamteinsatzleitung ist zu empfehlen.
Die angesetzten Feuerwehren sollten zunächst als Kräfte- und Mittelansatz für Starkregenereignisse ausreichend sein. Sonderfahrzeuge bzw. Einheiten können dauerhaft über die Alarmierungskette nachgefordert werden. Der Kräfte- und Mittelansatz wird von Empfehlungen der Rettungsleitstellen vorgegeben und ist für Brandereignisse sowie die technische Hilfeleistung ausgelegt.
Bei Hochwasserlagen ist auf die vorhandenen Meldestufen zurückzugreifen und diese in Einklang mit den bestehenden Ausrückeordnungen zu bringen. (Beispiel Greußen)
Folgende Meldestufen entsprechend Meldepegel Wasserthaleben werden festgelegt:
| M Meldebeginn (nur Führungskreis Punkt B) | |
| • | Aufnahme der Kontakte |
| • | Einschätzung der Lageentwicklung = Wetterberichte usw. |
| AS 1 Kontrolldienst (örtliche Feuerwehr, Wehrleitung) | |
| • | Informationen an Bevölkerung und Betriebe |
| • | Besichtigung von gefährdeten Anlagen, Brücken, Durchlässen sowie neuralgischen Punkten |
| • | Information an die Einsatzkräfte |
| • | Überprüfung der Technik sowie der Informationsquellen |
| AS 2 Wachdienst (örtliche Feuerwehr = Vollalarm Feuerwehr Greußen, Aufnahme Wasserwehrdienst) | |
| • | Besetzung der festgelegten örtlichen Einsatzleitung - mindestens technische Leitung |
| • | permanenter Wachdienst an gefährdeten Anlagen, Brücken, Durchlässen und neuralgischen Punkten |
| • | Beseitigung von Hindernissen (Treibgut usw.) |
| • | vorbeugende Sicherungsmaßnahmen vornehmen |
| • | zusätzliche Einsatzkräfte informieren = nach Einsatzlage |
| • | Prüfung auf Notwendigkeit unterstützender Kräfte und zusätzlicher Mittel = Bauhofmitarbeiter, freiwillige Helfer |
| AS 3 Hochwasserabwehr | |
| • | Einsatz aller verfügbaren Kräfte = abhängig von Ausmaß der Nachbargemeinden |
| • | weitere Anforderungen an Kräfte und Mittel = Alarmierungsketten |
| • | ständige Lageanalyse |
| • | Bekämpfung bestehender Gefahren = dynamische Lagen |
| • | Vorbereitung und Durchführung von Evakuierungen |
C 2 Alarmierung
Die Alarmierung der Feuerwehr wird, wenn Strom vorhanden ist, durch die Leitstelle nach Gefahrenmeldung initiiert. Die Alarmierung der weiteren Bestandteile des Wasserwehrdienstes (Bürgermeister, Bauhofmitarbeiter) hat über Mobiltelefon oder direkten Kontakt zu erfolgen. In dringendsten Fällen kann ein Kradmelder (siehe Stabsdienstordnung der Stadt Greußen) abgestellt werden.
Die Alarmierung der freiwilligen Helfer erfolgt über die örtliche Sirene (Digitalansteuerung) bzw. in direktem Kontakt. Das Mittel der Sirenenalarmierung kann ebenfalls als erste Warnung für die Bevölkerung genutzt werden. Die Möglichkeit der Einbindung von bekannten Warnapps ist zu prüfen.
C 3 Übertritt Katastrophenfall
Der Katstrophenfall ist im Brand- und Katastrophenschutz genau definiert. Der Katastrophenfall kann ausschließlich durch den Landkreis ausgerufen werden. Es wird in diesem Plan davon ausgegangen, dass die Stadt Greußen in diesem Fall zu einem einzelnen Unterabschnitt wird.
Die weitere Planungs- und Aktionshoheit liegt dann beim Krisenstab des Landkreises. Seitens der Stadt Greußen bzw. des Krisenstabs der Stadt Greußen muss jedoch bereits im Vorfeld bedacht werden, dass die nachgeforderten Kräfte überregional zusammengezogen werden und daher einen längeren Anfahrtsweg haben. Gegebenenfalls wird ein Übernachtungspunkt benötigt.
Ebenfalls ist zu beachten, dass sollte der Krisenstab des Landkreises die Arbeit aufnehmen, Berichte eine klar definierte Hierarchie durchlaufen müssen und die Kommunikationswege, auch aufgrund von Sammlungen, länger werden können.
D 1 Personal
Die personellen Kräfteansätze bei einer Hochwasser- bzw. Starkregenlage sind schwer vorherzusehen. Daher wurde bereits im Punkt C des Organisationsplans der Stadt Greußen die aktuellste Alarm- und Ausrückeordnung der Freiwilligen Feuerwehr Greußen dargelegt.
Dies zu Grunde legend kann von folgenden Personalansätzen (bis zur zweiten Alarmstufe ohne Ansatz der Wasserwehr) ausgegangen werden:
| • | Meldebeginn: | 5 Kräfte |
| • | Alarmstufe 1: | 15 Kräfte |
| • | Alarmstufe 2: | 30 Kräfte, mindestens 24 Personen |
| • | Alarmstufe 3: | mindestens 42 Personen plus Wasserwehrdienst |
Unberücksichtigt dabei bleibt die Problematik der Feuerwehren bei der Tagesalarmbereitschaft. Bei der Alarmierungskette ist ebenfalls zu beachten, dass Nachbargemeinden selbst ebenfalls von einer Schadenslage betroffen sein könnten. Eine entsprechend großzügige Alarmierung (mit Ausfallreserven) ist einzuplanen. Selbiges gilt für die benötigte Technik.
Dem Wasserwehrdienst gehören neben der Feuerwehr auch die Mitarbeiter und Bewohner der Stadt sowie Dritte an. Dieser Kräfteansatz ist so ungewiss, dass der Ansatz zunächst ausschließlich zur Reservebildung einzuplanen ist.
Es wird daher im Organisationsplan des Wasserwehrdienstes Greußen von nachstehenden Kräften ausgegangen:
| • | Mitarbeiter Stadt: Bürgermeister, Stadträte, vier Gemeindemitarbeiter, ggf. Bundesfreiwilligenleistende = max. 8 Personen | |
| • | Bewohner der Stadt | |
| • | Dritte: Unternehmen der Stadt, welche Technik zur Verfügung stellen können | |
D 2 Technik
Bei der Technik kann bei den Feuerwehrkräften von Fahrzeugen mit Normbeladung ausgegangen werden:
| • | Meldebeginn: |
| Kommandowagen, Mannschaftstransportfahrzeuge, Bauhoffahrzeug |
| • | Alarmstufe 1: |
| Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge, Rüstwagen, Tanklöschfahrzeug, Drehleiter, Führungskraftwagen, Rettungsboot |
| • | Alarmstufe 2: |
| Technik der Alarmstufe 1, Technik des Abmarschs 2 sowie ergänzend/ersetzend bei deren gleichzeitigen Einbindung in der eigenen Ortslage höher gelegene Einheiten der Landgemeinde Stadt Greußen |
| • | Alarmstufe 3: |
| Technik der Alarmstufe 2, Technik des Abmarschs 3 oder 4 sowie ergänzend/ersetzend bei deren gleichzeitigen Einbindung in der eigenen Ortslage höher gelegene Einheiten der Landgemeinde Stadt Greußen, der VG Greußen oder andere Nachbarkommunen. |
Die Stadt kann je nach Bedarf mit kommunaler Technik (Bauhof) unterstützen. Dies ist individuell mit dem Bauhofsleiter abzustimmen.
Als Dritte können Unternehmen der Stadt herangezogen werden bzw. freiwillige Helfer bringen ihre Technik ein. Auf eine Auflistung möglicher Unterstützer mit Technikansatz wird aus verwaltungstechnischen Gründen verzichtet. Entscheidungen über Technik Dritter werden in der Lage getroffen.
D 3 Versorgung
Die Versorgung bis zur Alarmstufe 1 kann durch die Feuerwehr sichergestellt werden. Die Kostenübernahme obliegt ausschließlich der Stadt Greußen.
Ab Alarmstufe 2 überschreitet der Kräfteansatz die Vorbereitungen der Feuerwehr. Zur Versorgung kann auf den Betreuungszug des Landkreises bzw. auf Unternehmen der Stadt zurückgegriffen werden. Da in der Regel von Überregionalen Gefahrenlagen ausgegangen werden muss, sollte die Versorgung primär regional organisiert werden.
Durch den Verlauf der Helbe bzw. deren Nebenarme (Helbesystem) ist davon auszugehen, dass die Ortsteile Greußen und Grüningen nur über eine Zuwegung verfügen werden. Die Anfahrt sollte daher schnellstmöglich allen Kräften mitgeteilt werden.
Die Zuwegung erfolgt über die B4 Greußen aus Richtung Erfurt sowie aus Richtung Sondershausen kommend. Als Sammelpunkte können die Parkplätze des Sonderposten-Baumarktes (ehemals ALDI) sowie des Discounters „LIDL“ (neben der Feuerwehr) dienen. Lagebedingt können andere Sammlungsorte festgelegt werden.
E 1 Bereitstellungs- und Lagerbereiche
Bereitstellungsräume sind zu bilden, wenn viele Einheiten zur gleichen Zeit erwartet werden. In diesem Bereich sammeln sich die Einheiten und erhalten ihren Einsatzbefehl. Ebenfalls können in diesem Areal freiwillige Helfer bzw. Unternehmer mit Technik den Organisationen unterstellt und gesammelt werden.
Des Weiteren können in diesen Bereichen volle Züge bzw. Verbände (taktische Größen der Feuerwehreinheiten) ihre eigenen Organisationsstellen einrichten (z.B.: Unterabschnittsleitungen).
Neben den allgemeinen Sammelpunkten werden für Greußen sieben mögliche Bereitstellungsräume festgelegt:
| • | Parkplatz EDEKA Markt „B1“ |
| • | AGRAR GmbH Greußen „B2“ |
| • | TSG Greußen „B3“ |
| • | Gewerbegebiet „B4“ |
| • | GKC Halle „B5“ |
| • | Karlsplatz „B6“ |
| • | Parkplatz Netto Markt „B7“ |
Durch die mögliche lange Einsatzstelle bieten sich die einzelnen Bereitstellungsräume auch zur Bildung von Untereinsatzabschnitten an.
Die Evakuierungsbereiche (Siehe E 4) am Vereinsheim des GKC sowie der Schule haben den Vorteil, dass gleichzeitig ein Platz für Verpflegung und Übernachtung bereitsteht. In der Schadenslage muss aber zunächst immer Kontakt zum Eigentümer aufgenommen werden.
Die Bereitstellungsräume sowie die Anfahrten sind immer der direkten Schadenslage anzupassen. Keiner der ausgewählten Bereiche darf im direkten möglichen Schadensgebiet liegen.
E 2 Standort Einsatzleitung
Durch die Freihaltung der Stützpunktfeuerwehr (Standort Stabsraum) sowie des Verwaltungsgebäudes sind bereits Freiräume für die Wasserwehrleitung und Rückzugsorte für die eigene Feuerwehr sowie Lagebesprechungen geschaffen.
Ebenfalls steht im Gebäude der Stützpunktfeuerwehr zwei Funkarbeitsplätze in der Feuerwehreinsatzzentrale zur Verfügung.
E 3 Verzeichnis von Technik und Material
Ein Verzeichnis für Technik und Material liegt aktuell noch nicht gesondert vor. Im Zuge der Beschaffungsmaßnahmen im Landesprogramm Hochwasserschutz wird nach Eintreffen der Technik und Materialien ein vollumfängliches Verzeichnis erstellt. Die Lagerung erfolgt am Standort der Stützpunktfeuerwehr.
E 4 Evakuierungsbereiche
Als Evakuierungsbereiche werden die GKC Halle sowie die TGS-Greußen festgelegt. Grundsätzlich sollten vorher Absprachen mit den Eigentümern bzw. Vereinen erfolgen. Lagebedingt ist auch eine kurzfristige Unterbringung in der Turnhalle der ehemaligen Grundschule denkbar.
F 1 Informationsgewinnung - Karten, Wetter, Pegelverläufe
Informationen können über mehrere Kanäle eingeholt werden. So besitzt jede Person ein Smartphone. Weiterhin hält die Feuerwehr ein Tablet und PC vor, auf welchen die jeweiligen Apps installiert sind. Führungsfahrzeuge können ein Radio vorweisen und verfügen über Kartenmaterial der Stadt.
Sollte das Mobilfunknetz ausfallen, befinden sich im Verwaltungsgebäude und im Stabsdienstraum Karten über das Stadtgebiet. Informationsaustausch kann weiterhin über Funk mit Stabsstellen bzw. der Leitstelle erfolgen. Dort können mündlich diverse Daten abgerufen werden.
F 2 Informationsübertragung Bevölkerung
Die Bevölkerung kann ebenfalls über mehrere Kanäle erreicht werden. So stehen neben der Sirenenalarmierung und der direkten Ansprache die allgemeinen Apps (Nina, KatWarn) zur Verfügung. Diese Systeme können über die Leistellen ausgelöst werden. Weiterhin stellt der Standort der Einsatzleitung einen direkten Anlaufpunkt dar.
F 3 Presse
Je nach Einsatzgröße ist der direkte Pressevertreter der Bürgermeister. Dieser kann durch ausgebildete Pressesprecher unterstützt werden. Als Presseraum kann eine Räumlichkeit im Verwaltungsgebäude oder in direkter Nähe zum Stabsdienstraum (Stützpunktfeuerwehr Greußen) genutzt werden.
Der Organisationsplan Wasserwehrdienst tritt in seiner Fassung vom 07.03.2025 mit Wirkung zum 12.06.2025 in Kraft.
gez. Abicht
Bürgermeister