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Landgemeindebote
Ausgabe 6/2025
Amtlicher Teil
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Stellenausschreibung

Bei der Stadt Greußen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

Sachbearbeiter/in (m/w/d) Stadtkasse

zu besetzen. Es handelt sich um eine unbefristete Stelle mit einem Beschäftigungsumfang von 35 Stunden/Woche.

Das Aufgabengebiet umfasst:

Buchung von Zahlungsein- und –ausgängen

Erstellung von Tagesabschlüssen

Vorbereitung von Amtshilfeersuchen an die Vollstreckungsbehörde

Durchführung Mahnwesen

Kontinuierliche Überwachung der Haushaltsstellen der Fachämter

Ermittlung sowie Bereinigung von Buchungsdifferenzen

Mitwirkung bei dem jährlichen Kassenabschluss und Jahresabschluss

Durchführung der Quartalsstatistiken

Abrechnen der Zahlstellen

Erfassung und Überwachung der Personenkonten

Wir erwarten von Ihnen:

eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/ zur Verwaltungsfachangestellten, Fachangestellten für Bürokommunikation, Bankkaufmann/-frau oder eine gleichwertige kaufmännische Ausbildung

sicheren Umgang mit Microsoft-Office-Anwendungen

Sie sind in der Lage, sich in fachspezifische Anwendungen einzuarbeiten

ein hohes Maß an Engagement, Verantwortungsbewusstsein, Gewissenhaftigkeit und eine selbständige Arbeitsweise

idealerweise Fachkenntnisse im Bereich des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens

Bereitschaft zur Weiterbildung

Wir bieten:

eine Vergütung nach EG 5 TVöD-VKA

alternatives Entgeltanreizsystem sowie eine betriebliche Altersvorsorge

Fahrradleasing

30 Tage Urlaub pro Kalenderjahr

umfassende Fortbildungsmöglichkeiten

eine selbständige, interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit

flexible Arbeitszeiten

Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen aussagekräftigen Unterlagen senden Sie bitte bis zum 30.06.2025 um 15:00 Uhr an die:

Stadtverwaltung Greußen

Kennwort „Bewerbung Sachbearbeiter/in Stadtkasse“

Bahnhofstraße 13a

99718 Greußen

Digital eingehende Bewerbungen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erwünscht und werden daher nicht berücksichtigt.

Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Wird die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht, ist ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beizufügen. Bewerbungen nicht berücksichtigter Bewerber/-innen werden nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet.

Mit Abgabe ihrer Bewerbung stimmen Bewerber der Speicherung ihrer personenbezogenen Daten, soweit diese im Rahmen des Auswahlverfahrens benötigt werden, zu. Diese Daten werden ausschließlich für das Auswahlverfahren verwendet, für die Dauer dieses Verfahrens gespeichert und spätestens nach 3 Monaten nach dessen Abschluss gelöscht.

gez. Abicht

Bürgermeister