In der
| Gemeinde: | Greußen | Gemarkung: | Großenehrich |
| Flur: | 1 | 58/2, 95/1, 96, 99, 147, 148/1, 148/2, 170/5, 235/1, 248, 249, 310/1 | |
| Flur: | 8 | Flurstück(e): | 115/51, 115/73, 115/74, 115/100, 105/101, 119/1, 445, 449, 451, 1263/115, 1444/115 |
| Flur: | 9 | Flurstück(e): | 455 |
| Flur: | 10 | Flurstück(e): | 228/1, 286/32, 286/39, 470/2, 474/6, 485, 850/260, 996/168 |
wurde eine Grenzfeststellung/ eine Grenzwiederherstellung nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt.
Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten
vom 26.07.2023 bis 25.08.2023
in den Räumen des Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Artern, Alte Poststraße 10 06556 Artern
zu folgenden
| Sprechzeiten des Katasterbereich Artern | Mo-Do — Fr | 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr 08:00 – 12:00 Uhr und nach Vereinbarung |
eingesehen werden.
Gemäß § 10 Abs. 4 des ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Die Offenlegung wird durch Auslegung zur Einsicht bewirkt. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei dem Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Artern, Alte Poststraße 10, 06556 Artern Widerspruch erhoben werden.
Artern, den 06.07.2023
Im Auftrag
gez. Michael Rapp
Katasterbereichsleiter