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Landgemeindebote
Ausgabe 7/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

der Offenlegung des Ergebnisses der Grenzfeststellung und der Grenzwiederherstellung von Flurstücksgrenzen

In der

Gemeinde:

Greußen

Gemarkung:

Großenehrich

Flur:

1

Flurstück(e):

58/2, 95/1, 96, 99, 147, 148/1, 148/2, 170/5, 235/1, 248, 249, 310/1

Flur:

8

Flurstück(e):

115/51, 115/73, 115/74, 115/100, 105/101, 119/1, 445, 449, 451, 1263/115, 1444/115

Flur:

9

Flurstück(e):

455

Flur:

10

Flurstück(e):

228/1, 286/32, 286/39, 470/2, 474/6, 485, 850/260, 996/168

wurde eine Grenzfeststellung/ eine Grenzwiederherstellung nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt.

Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom 26.07.2023 bis 25.08.2023

in den Räumen des Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Artern, Alte Poststraße 10 06556 Artern

zu folgenden

eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 des ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Die Offenlegung wird durch Auslegung zur Einsicht bewirkt. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei dem Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Artern, Alte Poststraße 10, 06556 Artern Widerspruch erhoben werden.

Artern, den 06.07.2023

Im Auftrag

gez. Michael Rapp

Katasterbereichsleiter