In der 14. Sitzung des Stadtrates der Stadt Greußen am 06.07.2023, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht wird.
Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Sachbereich Hauptverwaltung der Stadtverwaltung Greußen zu den Amtsstunden erfolgen.
Beschluss Nr. LG 20/14/23
Feststellung der geprüften Jahresrechnung der Stadt Greußen für das Haushaltsjahr 2021
Auf Grundlage des § 80 Abs. 3 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) in der zurzeit geltenden Fassung, beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 14. Sitzung am 06. Juli 2023 das Folgende:
| 1. | Der Stadtrat stellt die geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 fest. |
| 2. | Soweit eine Einzelgenehmigung noch nicht vorliegt, werden die außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben genehmigt. Mit der bisherigen Abdeckung dieser außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben durch Mehreinnahmen bzw. durch Einsparungen besteht Einverständnis. |
| 3. | Gleichzeitig wird die Bildung der Haushaltseinnahme- und Haushaltsausgabereste in dem in der Jahresrechnung enthaltenen Umfang beschlossen. |
Beschluss Nr. LG 21/14/23
Entlastung des Beauftragten/ Bürgermeisters der Stadt Greußen für das Haushaltsjahr 2021
Auf Grundlage des § 80 Abs. 3 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) in der zurzeit geltenden Fassung, beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 14. Sitzung am 06. Juli 2023. das Folgende:
Der Stadtrat beschließt, den Beauftragten/ Bürgermeister der Stadt Greußen für das Haushaltsjahr 2021 zu entlasten
Beschluss Nr. LG 22/14/23
Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vorgebrachten Belange zur Entwurfsfassung vom März 2023 zum Bebauungsplan Nr. 02/2021 – Wohnbaufläche „Im Schleifweg“ der Stadt Greußen im Sinne des § 13 b BauGB
Aufgrund des § 22 Absatz 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) i. V. m. §13b i. V. m. §13a BauGB und des § 1 Absatz 7 BauGB beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 14.Sitzung am 6. Juli 2023 das Folgende:
| 1. | Der Stadtrat beschließt nach pflichtgemäßer Prüfung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB die Abwägung der eingegangenen Bedenken, Anregungen und Hinweise zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02/2021 – Wohnbaufläche „Im Schleifweg“ (Fassung März 2023). Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Bedenken und Anregungen - siehe Anlage - hat der Stadtrat mit folgendem Ergebnis geprüft (siehe Abwägungstabelle): |
| 2. | Die vorliegenden Anregungen werden entsprechend des Abwägungsergebnisses berücksichtigt, teilweise berücksichtigt oder unberücksichtigt und in den Bebauungsplan Nr. 02/2021 – Wohnbaufläche „Im Schleifweg“ eingearbeitet. Eine wesentliche Planänderung ist nicht erforderlich. |
| 3. | Die Beteiligten, die Anregungen geäußert haben, werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB über das Ergebnis der Abwägung in Kenntnis gesetzt. |
Beschluss Nr. LG 23/14/23
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 02/2021 – Wohnbaufläche „Im Schleifweg“ der Stadt Greußen im Sinne des § 13 b BauGB
Aufgrund des § 22 Absatz 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) in Verbindung mit §§13b; 13a BauGB und §10 Absatz 1 BauGB in der zurzeit geltenden Fassung, beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 14. Sitzung am 6. Juli 2023 das Folgende:
| 1. | Gemäß § 10 BauGB beschließt der Stadtrat den Bebauungsplan Nr. 02/2021 – Wohnbaufläche „Im Schleifweg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil 1) und den textlichen Festsetzungen (Teil 3) in der Fassung vom März 2023 als Satzung. |
| 2. | Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 02/2021 – Wohnbaufläche „Im Schleifweg“ wird gebilligt. |
| 3. | Die Satzung bedarf gemäß § 10 Abs. 2 BauGB der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Die Genehmigung ist zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist als dann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan Nr. 02/2021 – Wohnbaufläche „Im Schleifweg“ mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
Beschluss Nr. LG 28/14/23
Außerplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt 2023 in der Haushaltsstelle 02.13000.93503.999
Aufgrund des § 22 Absatz 3 in Verbindung mit § 58 Absatz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) i. V. m. § 20 Absatz 2 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse sowie die Ortschaftsräte der Stadt Greußen (GeschO) beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 14. Sitzung am 6. Juli 2023 das Folgende:
| 1. | Der Stadtrat beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in der Haushaltsstelle 02.13000.93503.999 „Feuerwehr – bewegliche Sachen des Anlagevermögens“ in Höhe von 17.454,92 €. |
Beschluss Nr. LG 30/14/23
Überplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt 2023 in der Haushaltsstelle 02.46401.94001.201
Aufgrund des § 22 Absatz 3 in Verbindung mit § 58 Absatz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) i. V. m. § 20 Absatz 2 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse sowie die Ortschaftsräte der Stadt Greußen (GeschO) beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 14. Sitzung am 6. Juli 2023 das Folgende:
| 1. | Der Stadtrat beschließt die überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in der Haushaltsstelle 02.46401.94001.201 „Kita Greußen - Risssanierung“ in Höhe von 50.836,80 €. |
Beschluss Nr. LG 34/14/23
Außerplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt 2023 in der Haushaltsstelle 2.13000.93500.102
Aufgrund des § 22 Absatz 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27 Februar 2022 (GVBl. S. 87) beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 14. Sitzung am 6. Juli 2023 das Folgende:
| 1. | Der Stadtrat beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in der Haushaltsstelle 2.13000.93500.102 „Erwerb Fahrzeuge“ in Höhe von 80.000,00 € für den Kauf eines gebrauchten (H)LF10 für die Ortsteilfeuerwehr Holzengel. |
Beschluss Nr. LG 35/14/23
Wahl der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson für die Schiedsstelle der Stadt Greußen
Aufgrund des § 22 Absatz 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) in Verbindung mit § 4 Absatz 1 Thüringer Schiedsstellengesetz beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 14. Sitzung am 6. Juli 2023 das Folgende:
Frau Tabea Höhne wird für eine Amtsperiode von 5 Jahren zur Schiedsperson für die Schiedsstelle der Stadt Greußen gewählt.
Beschluss Nr. LG 38/14/23
Außerplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt 2023 in der Haushaltsstelle 2.13000.93500.302
Aufgrund des § 22 Absatz 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 14. Sitzung am 6. Juli 2023 das Folgende:
| 1. | Der Stadtrat beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in der Haushaltsstelle 2.13000.93500.302 „Erwerb Fahrzeuge“ in Höhe von 80.000,00 € für den Kauf eines gebrauchten (H)LF10 für die Ortsteilfeuerwehr Großenehrich |
Greußen, 18.07.2023
gez. Abicht
Bürgermeister
Stadt Greußen