Gemäß § 82 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung wurde die Jahresrechnung für das Haushaltjahr 2021 für die Stadt Greußen durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft.
In der 14. Sitzung des Stadtrates der Stadt Greußen am 07.06.2023 erfolgte die Feststellung der Jahresrechnung 2021 mit der Beschluss-Nr. LG 20/14/23 sowie die Entlastung des Bürgermeisters mit der Beschluss-Nr. LG 21/14/23.
Die Jahresrechnung mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes mit den Beschlüssen zur Feststellung der Jahresrechnung 2021 sowie der Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021 liegen zur Einsichtnahme vom 20.07.2023 bis zum 04.08.2023 in Zimmer 2 des Verwaltungsgebäudes der Stadt Greußen in der Bahnhofstraße 13 A, 99718 Greußen während der Dienststunden aus.
Gemäß § 80 Abs. 4 S. 1 ThürKO wird die Jahresrechnung bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme, unter der oben genannten Adresse, zur Verfügung gehalten.
Greußen, den 10.07.2023
gez. Abicht
Bürgermeister