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Landgemeindebote
Ausgabe 7/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses

1. Wahl des ehrenamtlichen Ortschaftsbürgermeisters der Ortschaft Greußen der Stadt Greußen

In seiner öffentlichen Sitzung am 28.05.2024 hat der Wahlausschuss der Stadt Greußen das Wahlergebnis der Wahl des ehrenamtlichen Ortschaftsbürgermeisters der Ortschaft Greußen der Stadt Greußen vom 26.05.2024 festgestellt. Es wird nachstehend öffentlich bekannt gemacht:

2. Wahl des ehrenamtlichen Ortschaftsbürgermeisters der Ortschaft Großenehrich der Stadt Greußen

In seiner öffentlichen Sitzung am 28.05.2024 hat der Wahlausschuss der Stadt Greußen das Wahlergebnis der Wahl des ehrenamtlichen Ortschaftsbürgermeisters der Ortschaft Großenehrich der Stadt Greußen vom 26.05.2024 festgestellt. Es wird nachstehend öffentlich bekannt gemacht:

3. Wahl des ehrenamtlichen Ortschaftsbürgermeisters der Ortschaft Engelsdörfer der Stadt Greußen

In seiner öffentlichen Sitzung am 28.05.2024 hat der Wahlausschuss der Stadt Greußen das Wahlergebnis der Wahl des ehrenamtlichen Ortschaftsbürgermeisters der Ortschaft Engelsdörfer der Stadt Greußen vom 26.05.2024 festgestellt. Es wird nachstehend öffentlich bekannt gemacht:

4. Wahl der Stadtratsmitglieder der Stadt Greußen

In seiner öffentlichen Sitzung am 28.05.2024 hat der Wahlausschuss der Stadt Greußen das Wahlergebnis der Wahl der Stadtratsmitglieder der Stadt Greußen vom 26.05.2024 festgestellt. Es wird nachstehend öffentlich bekannt gemacht:

5. Wahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Greußen der Stadt Greußen

In seiner öffentlichen Sitzung am 28.05.2024 hat der Wahlausschuss der Stadt Greußen das Wahlergebnis der Wahl der Ortschaftsratsmitglieder der Ortschaft Greußen der Stadt Greußen vom 26.05.2024 festgestellt. Es wird nachstehend öffentlich bekannt gemacht:

6. Wahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Großenehrich der Stadt Greußen

In seiner öffentlichen Sitzung am 28.05.2024 hat der Wahlausschuss der Stadt Greußen das Wahlergebnis der Wahl der Ortschaftsratsmitglieder der Ortschaft Großenehrich der Stadt Greußen vom 26.05.2024 festgestellt. Es wird nachstehend öffentlich bekannt gemacht:

7. Wahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Engelsdörfer der Stadt Greußen

In seiner öffentlichen Sitzung am 28.05.2024 hat der Wahlausschuss der Stadt Greußen das Wahlergebnis der Wahl der Ortschaftsratsmitglieder der Ortschaft Engelsdörfer der Stadt Greußen vom 26.05.2024 festgestellt. Es wird nachstehend öffentlich bekannt gemacht:

Hinweis auf die Möglichkeit der Wahlanfechtung

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem

Landratsamt Kyffhäuserkreis

Kommunalaufsicht

Markt 8

99706 Sondershausen

wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Greußen, den 28.05.2024

gez. Mangana

Wahlleiter Stadt Greußen