| hier: | Bekanntmachung des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB |
Der Stadtrat der Stadt Greußen hat in seiner Sitzung am 18.06.2026 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2025 „Erweiterung Produktionsstandort Fa. Linder“ (OT Feldengel) der Stadt Greußen gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich. Der gefasste Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Wesentliches Ziel der Planung
ist die planungsrechtliche Vorbereitung der baulichen Erweiterung des Produktionsstandortes der Firma Konrad Linder GmbH & Co Backwaren KG im Ortsteil Feldengel.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2025 „Erweiterung Produktions-standort Fa. Linder“ (OT Feldengel) der Stadt Greußen, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie dem Umweltbericht mit Grünordnungsplan und Artenschutzfachbeitrag sowie die wesentlichen bisher vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen aus dem Planverfahren werden zur förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB im Zeitraum
vom 20.07.2026 bis einschließlich 21.08.2026
im Internet als Download unter der Adresse www.landgemeinde-greussen.de veröffentlicht.
http://www.landgemeinde-greussen.de/bekanntmachungen/index.php
Zusätzlich werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum im Sachbereich Bauverwaltung der Stadtverwaltung Greußen, Zimmer 14, Bahnhofstraße 13a, 99718 Greußen während der folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden:
| Montag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Freitag | von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind während der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich.
Stellungnahmen können während der o.g. Frist von jedermann abgegeben werden. Die Übermittlung der Stellungnahmen sollte vorrangig auf elektronischem Wege an poststelle@lg-greussen.de erfolgen.
Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Stadt Greußen, Bahnhofstraße 13a, 99718 Greußen oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Stadt Greußen unberücksichtigt bleiben können.
Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen des Planverfahrens sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:
Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstigen Sachgüter mit integriertem Grün-ordnungsplan und Artenschutzfachbeitrag sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Boden-schutz/Altlasten, Geologie, Arten- und Naturschutz, Immissionsschutz, Wasserrecht, archäologische Denkmalpflege, Ver- und Entsorgung, Belange der Landwirtschaft.
Anlage: Übersichts- und Lageplan
gez. Abicht
Bürgermeister