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Landgemeindebote
Ausgabe 7/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Greußen hat in seiner 15.Sitzung am 07.05.2026 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen. Auf Grundlage des § 57 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung ist sie der Rechtsaufsichtsbehörde des Kyffhäuserkreises vorgelegt worden. Die Eingangsbestätigung wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Kyffhäuserkreis mit Schreiben vom 26.05.2026 (Az. L.3.1-2010-LG089-01/26), Posteingang bei der Stadtverwaltung Greußen am 02.06.2026, erteilt. Mit Schreiben vom 03.06.2026 (Az. L.3.1-2010-LG089-01/26), Posteingang bei der Stadtverwaltung Greußen am 11.06.2026, wurde die vorherige Bekanntmachung nach § 57 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO zugelassen.

Die Haushaltssatzung der Stadt Greußen wird nachstehend durch Veröffentlichung im Landgemeindeboten der Stadt Greußen „Amtsblatt der Stadt Greußen“ öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Greußen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich.

Die öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes beginnt gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO mit der heutigen Bekanntgabe. Er ist in Zimmer 05a des Verwaltungsgebäudes der Stadt Greußen in der Bahnhofstraße 13 A, 99718 Greußen bis zum 31.07.2026 während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt. Darüber hinaus wird der Haushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2025 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Greußen, den 03.07.2026

gez. Abicht

Bürgermeister

Haushaltssatzung

der

Stadt Greußen

für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Greußen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

12.439.000 EUR

und Ausgaben mit

12.439.000 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

2.490.150 EUR

und Ausgaben mit

2.490.150 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf

3.088.500,00 EUR

festgesetzt.

§ 4

(unbesetzt)

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000,00 EUR festgesetzt.

§ 6

(unbesetzt)

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 2026 in Kraft.

Greußen, 03.07.2026 

Ort, Datum 

Stadt Greußen - Siegel - 

gez. Abicht

Bürgermeister

nachrichtlich:

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern wurden mit der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) Stadt Greußen, vom 09.12.2024, in der Fassung der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) Stadt Greußen, vom 02.06.2025 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)

b)

für die Grundstücke

(Grundsteuer B)

2.

Gewerbesteuer

406 v.H.