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Landgemeindebote
Ausgabe 7/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Greußen hat in seiner Sitzung am 26.03.2026 die 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Greußen in nachstehender Fassung beschlossen. Auf der Grundlage des § 21 Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung ist diese der Rechtsaufsichtsbehörde des Kyffhäuserkreises vorgelegt worden. Die Eingangsbestätigung wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Kyffhäuserkreis mit Schreiben vom 29.04.2026 (Az.L.3-1000-GV089-01/26), Posteingang bei der Stadt Greußen am 07.05.2026, erteilt und die vorherige Bekanntmachung zugelassen.

Die vorstehend angeführte Satzung wird nachstehend durch Veröffentlichung im Landgemeindeboten der Stadt Greußen öffentlich bekannt gemacht.

„Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der ThürKO enthalten oder aufgrund der ThürKO erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung nach § 21 Abs. 4 ThürKO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb einen Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschrift über die Anzeige, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine Verletzung nach Satz 1 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.“

Greußen, den 02.06.2026

gez. Abicht

Bürgermeister

3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBl. 2026 S. 22) hat der Stadtrat der Stadt Greußen in der Sitzung am 26.03.2026 die folgende 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung beschlossen:

Artikel 1

Satzungsänderung

Der § 14 -Öffentliche Bekanntmachungen- erhält folgende neue Fassung:

(1) Die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und Rechtsverordnungen der Stadt Greußen erfolgt durch Bereitstellung einer elektronischen Ausgabe der Satzungen auf der Internetseite „https://www.landgemeinde-greussen.de/“. Die Satzungen sind während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung (Bahnhofstraße 13a, 99718 Greußen) kostenfrei einsehbar und gegen Kostenerstattung als Ausdruck erhältlich. Der Bereitstellungstag ist der Tag, an dem die Satzung erstmals im Internet bereitgestellt wird.

(2) Kann wegen eines Naturereignisses oder anderer unabwendbarer Ereignisse eine Satzung nicht in der durch Absatz 1 festgelegten Form öffentlich bekannt gemacht werden, erfolgt in dringenden Fällen die öffentliche Bekanntmachung durch Aushang an folgenden Verkündungstafeln:

1.

Ortsteil Bliederstedt: Dorfstraße 22, Gemeindehaus

2.

Ortsteil Feldengel: (vor) Schenksgasse 1, ehemalige Gemeindeverwaltung

3.

Ortsteil Greußen: Bahnhofstraße 13a, Verwaltungsgebäude

4.

Ortsteil Großenehrich: Kapellstraße 18, Rathaus

5.

Ortsteil Grüningen: Greußener Straße 30; Vor dem „Dorfkrug“

6.

Ortsteil Holzengel: Ziesengasse 2, Feuerwehr

7.

Ortsteil Kirchengel: Kirchengler Hauptstraße (keine Hausnummer vergeben) Gemeindescheune

8.

Ortsteil Niederspier: Hohenebraer Straße 8, Gaststätte

9.

Ortsteil Otterstedt: Neue Straße 5, Freifläche vor dem Bauhof

10.

Ortsteil Rohnstedt: Am Grollbach 7, ehemalige Gemeindeverwaltung

11.

Ortsteil Wenigenehrich: Wenigenehricher Hauptstraße (keine Hausnummer vergeben), Gemeinderaum

12.

Ortsteil Westerengel: Westerengler Hauptstraße 7, Gemeindegaststätte

13.

Ortsteil Wolferschwenda: Hauptstraße 17, Gemeindehaus

Nach Wegfall des Hinderungsgrundes wird die öffentliche Bekanntmachung der Satzung unverzüglich in der nach Absatz 1 festgelegten Form nachgeholt; auf die Form der Bekanntmachung ist dabei hinzuweisen.

(3) Die ortsübliche öffentliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Stadtrates, der Ausschüsse und der Ortschaftsräte erfolgt durch Bereitstellung einer elektronischen Ausgabe der öffentlichen Bekanntmachungen auf der Internetseite „https://www.landgemeinde-greussen.de/“.

(4) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Absatz 1 entsprechend, sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt.

(5) Veröffentlichungsbekanntmachungen gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB werden an den Verkündungstafeln gemäß Absatz 2 öffentlich bekanntgemacht.

Artikel 2

In-Kraft-Treten

Die 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Greußen, 06.07.2026

Stadt Greußen

Abicht

Bürgermeister Siegel