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Was wollen wir fördern?
| • | individuelle Erholungsaufenthalte in einer Thüringer Familienferienstätte oder Familienerholungseinrichtung, die sich am Programm beteiligt |
| • | freie Wahl des Zeitpunktes bis Ende des Jahres 2023 |
| • | Möglichkeit der Teilnahme an freizeitpädagogischen oder Kreativangeboten in der Familienferienstätte/Familienerholungseinrichtung |
Wen wollen wir stärken und unterstützen?
| • | Familien mit ihren kindergeldberechtigten Kindern und geringem Einkommen |
| • | Familien mit Familienangehörigen mit Behinderungen |
| • | Familien mit pflegebedürftigen Familienmitgliedern |
Nach welchen Kriterien werden die Familien begünstigt?
Begünstigte der Förderung sind Familien mit Hauptwohnsitz in Thüringen mit ihren Kindern, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht und zudem
| • | die mit mindestens einem minderjährigen Kind anreisen und deren Bezüge und Vermögen die Einkommensgrenze nach § 53 Nr. 2 Abgabenordnung nicht überschreiten (Bezüge sind nicht höher als das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe im Sinne des § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch; beim Alleinstehenden oder Alleinerziehenden tritt an die Stelle des Vierfachen das Fünffache des Regelsatzes). Bezüge im Sinne dieser Vorschrift sind Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 des Einkommenssteuergesetzes und andere zur Bestreitung des Unterhalts bestimmte oder geeignete Bezüge aller Haushaltsangehörigen, oder |
| • | mit Kindern mit einer Behinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50, für die ein Kindergeldanspruch besteht (ohne Einkommensgrenze), oder |
| • | mit Eltern mit Behinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50, die mit mindestens einem minderjährigen Kind anreisen (ohne Einkommensgrenze) |
| • | mit Eltern, die als Pflegepersonen einen pflegebedürftigen Angehörigen mit Pflegegrad seit mindestens 6 Monaten in seiner häuslichen Umgebung pflegen und mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben (ohne Einkommensgrenze). |
Wie lange können die geförderten Aufenthalte dauern?
• | Förderung für zusammenhängende Familienerholungsaufenthalte an mindestens zwei bis maximal sieben Kalendertagen. An- und Abreisetag gelten als ein Kalendertag. |
Wie hoch ist der Zuschuss vom Land?
| • | bis zu 80 % der Ausgaben für Übernachtung und Verpflegung für Erwachsene und Kinder im Rahmen der jeweils geltenden gestaffelten Tagessätze in den Familienferienstätten/Familienerholungseinrichtungen |
| • | Der Zuschussbetrag des Landes wird mit dem Rechnungsbetrag der Familienferienstätte/Familienerholungseinrichtung direkt verrechnet. Sie erhalten eine Rechnung, die um den Landesanteil in Höhe von 80% der Übernachtungs- und Verpflegungskosten bereits reduziert wurde. |
| • | Eine Auszahlung der Fördermittel an die Familien ist ausgeschlossen. |
| • | Nicht zuwendungsfähig sind Reisekosten der Familien, die Kurtaxe, gesonderte Getränkekosten, gesonderte Ausgaben für Bettwäsche und Handtücher sowie Ausgaben für Sonderausstattung. Die Verpflegungsleistung umfasst mindestens Halbpension.) |
Über welchen Zeitraum läuft das Sonderprogramm?
• | 1. Juli bis 31. Dezember 2023 |
Was müssen Sie tun?
Wenn Sie Interesse an einem Erholungsaufenthalt haben, dann melden Sie sich direkt in der Familienferienstätte/Familienerholungseinrichtung an und nutzen das dortige Anmeldeformular. Unterlagen, wie z.B. ein Nachweis über den Kindergeldbezug oder die Pflegebedürftigkeit Ihres Familienmitglieds, werden dem Antrag beigefügt. Die jeweilige Einrichtung berät Sie zu den entsprechenden Nachweisen.
Bei welchen Einrichtungen in Thüringen kann der Aufenthalt erfolgen?
AWO SANO Ferienzentrum Oberhof
Zellaer Str. 48, 98559 Oberhof, Thüringen
Tel. 036842-2810
E-Mail: info@ferienzentrum-oberhof.de
Homepage: www.ferienzentrum-oberhof.de
Bildungs- und Ferienstätte Eichsfeld
Eichenweg 2, 37318 Uder, Thüringen
Tel. 036083-42311
E-Mail: info@bfs-eichsfeld.de
Homepage: www.bfs-eichsfeld.de
Familienerholungs- und Bildungsstätte der Evang. Kirche von Kurhessen Waldeck Haus am Seimberg
Am Seimberg 10, 98596 Brotterode - Trusetal, Thüringen
Tel. 036840-3710
E-Mail: tagen.brotterode@ekkw.de
Homepage: www.tagen-ist.net
Familienbildungs- und Erholungsstätte der Evang. Kirche in Mitteldeutschland Burg Bodenstein
Burgstraße 1, 37339 Leinefelde-Worbis, Thüringen
Tel. 036074-970
E-Mail: info@burg-bodenstein.de
Homepage: www.burg-bodenstein.de
Jugendgäste- und Bildungshaus Rothleimmühle Nordhausen
Parkallee 2, 99734 Nordhausen, Thüringen
Tel. 03631-902391
E-Mail: rothleimmuehle@jugendsozialwerk.de
Homepage: www.rothleimmuehle.de
KiEZ Ferienpark Feuerkuppe e.V.
Zur Feuerkuppe 2, 99706 Sondershausen OT Straußberg, Thüringen
Tel. 036334-53261
E-Mail: info@ferienpark-feuerkuppe.de
Homepage: www.ferienpark-feuerkuppe.de
Kloster Volkenroda
Amtshof 3, 99998 Körner-Volkenroda, Thüringen
Tel. 036025-55962
E-Mail: info@kloster-volkenroda.de
Homepage: www.kloster-volkenroda.de
Jugend- und Erwachsenenbildungshaus Marcel-Callo
Lindenallee 21, 37308 Heilbad Heiligenstadt, Thüringen
Tel. 03606-6670
E-Mail: info@mch-heiligenstadt.de
Homepage: www.mch-heiligenstadt.de
Naturfreundehaus Thüringer Wald
Neubrunnstr. 175, 98667 Gießübel, Schleusegrund, Thüringen
Tel. 0361 660 11 685
E-Mail: anmeldung@naturfreunde-thueringen.de
Homepage: www.naturfreunde.de/haus/naturfreundehaus-thueringer-wald