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Landgemeindebote
Ausgabe 8/2023
Nichtamtlicher Teil
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Landesprogramm „Ferien für Alle“

www.thueringer-sozialministerium.de

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was wollen wir fördern?

individuelle Erholungsaufenthalte in einer Thüringer Familienferienstätte oder Familienerholungseinrichtung, die sich am Programm beteiligt

freie Wahl des Zeitpunktes bis Ende des Jahres 2023

Möglichkeit der Teilnahme an freizeitpädagogischen oder Kreativangeboten in der Familienferienstätte/Familienerholungseinrichtung

Wen wollen wir stärken und unterstützen?

Familien mit ihren kindergeldberechtigten Kindern und geringem Einkommen

Familien mit Familienangehörigen mit Behinderungen

Familien mit pflegebedürftigen Familienmitgliedern

Nach welchen Kriterien werden die Familien begünstigt?

Begünstigte der Förderung sind Familien mit Hauptwohnsitz in Thüringen mit ihren Kindern, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht und zudem

die mit mindestens einem minderjährigen Kind anreisen und deren Bezüge und Vermögen die Einkommensgrenze nach § 53 Nr. 2 Abgabenordnung nicht überschreiten (Bezüge sind nicht höher als das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe im Sinne des § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch; beim Alleinstehenden oder Alleinerziehenden tritt an die Stelle des Vierfachen das Fünffache des Regelsatzes). Bezüge im Sinne dieser Vorschrift sind Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 des Einkommenssteuergesetzes und andere zur Bestreitung des Unterhalts bestimmte oder geeignete Bezüge aller Haushaltsangehörigen, oder

mit Kindern mit einer Behinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50, für die ein Kindergeldanspruch besteht (ohne Einkommensgrenze), oder

mit Eltern mit Behinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50, die mit mindestens einem minderjährigen Kind anreisen (ohne Einkommensgrenze)

mit Eltern, die als Pflegepersonen einen pflegebedürftigen Angehörigen mit Pflegegrad seit mindestens 6 Monaten in seiner häuslichen Umgebung pflegen und mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben (ohne Einkommensgrenze).

Wie lange können die geförderten Aufenthalte dauern?

Förderung für zusammenhängende Familienerholungsaufenthalte an mindestens zwei bis maximal sieben Kalendertagen. An- und Abreisetag gelten als ein Kalendertag.

Wie hoch ist der Zuschuss vom Land?

bis zu 80 % der Ausgaben für Übernachtung und Verpflegung für Erwachsene und Kinder im Rahmen der jeweils geltenden gestaffelten Tagessätze in den Familienferienstätten/Familienerholungseinrichtungen

Der Zuschussbetrag des Landes wird mit dem Rechnungsbetrag der Familienferienstätte/Familienerholungseinrichtung direkt verrechnet. Sie erhalten eine Rechnung, die um den Landesanteil in Höhe von 80% der Übernachtungs- und Verpflegungskosten bereits reduziert wurde.

Eine Auszahlung der Fördermittel an die Familien ist ausgeschlossen.

Nicht zuwendungsfähig sind Reisekosten der Familien, die Kurtaxe, gesonderte Getränkekosten, gesonderte Ausgaben für Bettwäsche und Handtücher sowie Ausgaben für Sonderausstattung. Die Verpflegungsleistung umfasst mindestens Halbpension.)

Über welchen Zeitraum läuft das Sonderprogramm?

1. Juli bis 31. Dezember 2023

Was müssen Sie tun?

Wenn Sie Interesse an einem Erholungsaufenthalt haben, dann melden Sie sich direkt in der Familienferienstätte/Familienerholungseinrichtung an und nutzen das dortige Anmeldeformular. Unterlagen, wie z.B. ein Nachweis über den Kindergeldbezug oder die Pflegebedürftigkeit Ihres Familienmitglieds, werden dem Antrag beigefügt. Die jeweilige Einrichtung berät Sie zu den entsprechenden Nachweisen.

Bei welchen Einrichtungen in Thüringen kann der Aufenthalt erfolgen?

AWO SANO Ferienzentrum Oberhof

Zellaer Str. 48, 98559 Oberhof, Thüringen

Tel. 036842-2810

E-Mail: info@ferienzentrum-oberhof.de

Homepage: www.ferienzentrum-oberhof.de

Bildungs- und Ferienstätte Eichsfeld

Eichenweg 2, 37318 Uder, Thüringen

Tel. 036083-42311

E-Mail: info@bfs-eichsfeld.de

Homepage: www.bfs-eichsfeld.de

Familienerholungs- und Bildungsstätte der Evang. Kirche von Kurhessen Waldeck Haus am Seimberg

Am Seimberg 10, 98596 Brotterode - Trusetal, Thüringen

Tel. 036840-3710

E-Mail: tagen.brotterode@ekkw.de

Homepage: www.tagen-ist.net

Familienbildungs- und Erholungsstätte der Evang. Kirche in Mitteldeutschland Burg Bodenstein

Burgstraße 1, 37339 Leinefelde-Worbis, Thüringen

Tel. 036074-970

E-Mail: info@burg-bodenstein.de

Homepage: www.burg-bodenstein.de

Jugendgäste- und Bildungshaus Rothleimmühle Nordhausen

Parkallee 2, 99734 Nordhausen, Thüringen

Tel. 03631-902391

E-Mail: rothleimmuehle@jugendsozialwerk.de

Homepage: www.rothleimmuehle.de

KiEZ Ferienpark Feuerkuppe e.V.

Zur Feuerkuppe 2, 99706 Sondershausen OT Straußberg, Thüringen

Tel. 036334-53261

E-Mail: info@ferienpark-feuerkuppe.de

Homepage: www.ferienpark-feuerkuppe.de

Kloster Volkenroda

Amtshof 3, 99998 Körner-Volkenroda, Thüringen

Tel. 036025-55962

E-Mail: info@kloster-volkenroda.de

Homepage: www.kloster-volkenroda.de

Jugend- und Erwachsenenbildungshaus Marcel-Callo

Lindenallee 21, 37308 Heilbad Heiligenstadt, Thüringen

Tel. 03606-6670

E-Mail: info@mch-heiligenstadt.de

Homepage: www.mch-heiligenstadt.de

Naturfreundehaus Thüringer Wald

Neubrunnstr. 175, 98667 Gießübel, Schleusegrund, Thüringen

Tel. 0361 660 11 685

E-Mail: anmeldung@naturfreunde-thueringen.de

Homepage: www.naturfreunde.de/haus/naturfreundehaus-thueringer-wald