Bei der Stadt Greußen ist zum 01.11.2024 eine Stelle als
zu besetzen. Es handelt sich um eine befristete Stelle bis voraussichtlich Ende September 2025 zur Elternzeitvertretung mit einem Beschäftigungsumfang von 35 Stunden/Woche.
Ihr zukünftiges Aufgabengebiet umfasst u. a.:
| • | Förderung der Entwicklung der Kinder |
| • | Erziehung, Bildung und Begleitung der Kinder |
| • | Erstellung von Entwicklungsberichten und Förderplänen |
| • | Vorbereitung und Durchführung pädagogischer Aktivitäten und Projekte |
| • | Mitwirkung bei der kindgerechten Ausgestaltung des Alltags in der Kita |
| • | Unterstützung bei der Umsetzung von Bildungskonzepten und Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit |
Wir erwarten:
| • | eine abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannte/r Erzieher/in oder eine vergleichbare Qualifikation |
| • | gute Sozialkompetenzen, insbesondere Einfühlungsvermögen |
| • | Zuverlässigkeit und hohe Motivation |
| • | eigenverantwortliches Arbeiten sowie pädagogisches Geschick |
| • | Engagement auch bei zusätzlichen Familienangeboten unserer Einrichtung |
| • | Belastbarkeit, Teamgeist, Empathie und Engagement |
| • | Freude an der Umsetzung und Weiterentwicklung unseres pädagogischen Konzepts |
| • | einen gültigen Führerschein der Klasse B |
| Weitere Voraussetzungen für eine Einstellung sind ein aktuell einwandfreies erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) sowie die gesundheitliche Eignung. | |
Wir bieten:
| • | eine Vergütung nach EG S8a TVöD-VKA |
| • | alternatives Entgeltanreizsystem sowie eine betriebliche Altersvorsorge |
| • | Fahrradleasing |
| • | 30 Tage Urlaub pro Kalenderjahr |
| • | umfassende Fortbildungsmöglichkeiten |
| • | eine selbständige, interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit |
| • | flexible Arbeitszeiten |
Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen aussagekräftigen Unterlagen senden Sie bitte bis zum 16.08.2024 um 12:00 Uhr an die
Stadtverwaltung Greußen
Kennwort „Erzieher/in“
Bahnhofstraße 13a
99718 Greußen
Digital eingehende Bewerbungen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erwünscht und werden daher nicht berücksichtigt.
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Wird die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht, ist ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beizufügen. Bewerbungen nicht berücksichtigter Bewerber/-innen werden nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet.
Mit Abgabe ihrer Bewerbung stimmen Bewerber der Speicherung ihrer personenbezogenen Daten, soweit diese im Rahmen des Auswahlverfahrens benötigt werden, zu. Diese Daten werden ausschließlich für das Auswahlverfahren verwendet, für die Dauer dieses Verfahrens gespeichert und spätestens nach 3 Monaten nach dessen Abschluss gelöscht.
gez. Abicht
Bürgermeister