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Landgemeindebote
Ausgabe 8/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der in der 19. Sitzung des Stadtrates der Stadt Greußen am 02.05.2024 gefassten Beschlüsse

In der 19. Sitzung des Stadtrates der Stadt Greußen am 02.05.2024, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht wird.

Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Sachbereich Hauptverwaltung der Stadtverwaltung Greußen zu den Amtsstunden erfolgen.

Beschluss Nr. LG 10/13/23

1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 19. Sitzung am 02. Mai 2024 das Folgende:

1.

Die 1. Änderung zur Hauptsatzung der Stadt Greußen vom 08.03.2021

2.

Die Satzung zu Ziffer 1 ist als Anlage Bestandteil dieses Beschlusses.

3.

Der Bürgermeister wird beauftragt die beschlussgegenständliche Satzung der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

Beschluss Nr. LG 70/19/24

Pflegeverträge mit Anwohnern zur Pflege der städtischen Grünanlagen

Auf Grundlage des § 22 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) in der zurzeit geltenden Fassung, beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 19. Sitzung am 02. Mai 2024 das Folgende:

Der Stadtrat beschließt die Vereinheitlichung der Pflegeverträge für städtische Grünflächen für das Gebiet der Landgemeinde.

Beschluss Nr. LG 72/19/24

Aufhebung des Satzungsbeschlusses (Nr. LG 23/14/23) zum Bebauungsplan Nr. 02/2021 - Wohnbaufläche „Im Schleifweg“ der Stadt Greußen vom 06.07.2023

Aufgrund des § 22 Absatz 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 19. Sitzung am 2. Mai 2024 das Folgende:

1.

Der in der Sitzung des Stadtrates vom 06.07.2023 unter der Beschlussnummer LG 23/14/23 gefasste Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 02/2021 - Wohnbaufläche „Im Schleifweg“ der Stadt Greußen wird hiermit aufgehoben.

2.

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Beschluss Nr. LG 73/19/24

Billigung des überarbeiteten Planentwurfes zum Bebauungsplan Nr. 02/2021 - Wohnbaufläche „Im Schleifweg“ der Stadt Greußen im Sinne des § 2 BauGB und Beschluss zur erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Aufgrund des § 22 Absatz 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) in Verbindung mit §§ 2, 4a Absatz 3 und 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit geltenden Fassung beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 19. Sitzung am 2. Mai 2024 das Folgende:

1.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02/2021 - Wohnbaufläche „Im Schleifweg“ der Stadt Greußen in seiner Fassung vom April 2024 wird gebilligt. Er ist diesem Beschluss als Anlage beigefügt.

2.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02/2021 - Wohnbaufläche „Im Schleifweg“ der Stadt Greußen mit Begründung ist gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen, wenn er nach der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt wurde. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02/2021 Wohnbaufläche „Im Schleifweg“ der Stadt Greußen berührt werden, sind gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB ebenfalls erneut zu beteiligen.

3.

Zeitpunkt und Dauer der erneuten Veröffentlichung im Internet sowie die Internetseite, auf der die Unterlagen zur Verfügung gestellt werden und welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB im Amtsblatt der Stadt Greußen ortsüblich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung hat mit den folgenden Hinweisen zu erfolgen:

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben. Stellungnahmen sollen vorrangig elektronisch übermittelt werden, können jedoch bei Bedarf auch auf anderem Wege abgegeben werden. Neben der Veröffentlichung im Internet wird als erleichterte Zugangsmöglichkeit zu den Unterlagen eine öffentliche Auslegung der Unterlagen in Papierform stattfinden. Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind bekanntzugeben.

4.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Beschluss Nr. LG 74/19/24

Feststellung der geprüften Jahresrechnung der Stadt Greußen für das Haushaltsjahr 2022

Auf Grundlage des § 80 Abs. 3 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) in der zurzeit geltenden Fassung, beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 19. Sitzung am 2. Mai 2024 das Folgende:

1.

Der Stadtrat stellt die geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 fest.

2.

Soweit eine Einzelgenehmigung noch nicht vorliegt, werden die außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben genehmigt. Mit der bisherigen Abdeckung dieser außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben durch Mehreinnahmen bzw. durch Einsparungen besteht Einverständnis.

3.

Gleichzeitig wird die Bildung der Haushaltseinnahme- und Haushaltsausgabereste in dem in der Jahresrechnung enthaltenen Umfang beschlossen.

Beschluss Nr. LG 79/19/24

Zustimmung zur Verwaltungsvereinbarung zum Ausbau des bundestraßenbegleitenden Radweges zwischen Oberspier und Straußfurt

Auf Grundlage des § 22 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) in der zurzeit geltenden Fassung, beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 19. Sitzung am 02. Mai 2024 das Folgende:

Der Bürgermeister wird beauftragt eine Vereinbarung mit dem Bund, vertreten durch das TLBV, Region Nord (Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr), dem Kyffhäuserkreis und den Gemeinden Sondershausen (OT Oberspier), Greußen, Wasserthaleben, Westgreußen, Clingen, Gangloffsömmern und Straußfurt zur gemeinsamen Planung und zum gemeinsamen Bau eines bundesstraßenbegleitenden Rad- und Wirtschaftsweges entlang der Bundesstraße 4 abzuschließen.

Greußen, 11.06.2024

gez. Abicht

Bürgermeister

Stadt Greußen