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Landgemeindebote
Ausgabe 9/2023
Amtlicher Teil
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Stellenausschreibung - staatlich anerkannte/r Heilpädagoge/in (m/w/d)

Stellenausschreibung

Bei der Stadt Greußen ist zum 01.01.2024 eine Stelle als

staatlich anerkannte/r Heilpädagoge/in (m/w/d)

zu besetzen. Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeitstelle mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden in einer in Trägerschaft der Stadt Greußen stehenden Kindertagesstätte.

Ihr zukünftiges Aufgabengebiet umfasst u.a.:
  • heilpädagogische Förderung von Kindern
  • Erziehung, Bildung und Begleitung der Kinder
  • gezielte Begleitung der Kinder mit und ohne besonderem Förderbedarf inkl. der Erstellung von Entwicklungsberichten und Förderplänen
  • Vorbereitung und Durchführung pädagogischer Aktivitäten und Projekte
  • Mitwirkung bei der kindgerechten Ausgestaltung des Alltags in der Kita
  • Unterstützung bei der Umsetzung von Bildungskonzepten und Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit
Wir bieten:
  • eine Vergütung bis EG S9 TVöD-VKA (je nach Qualifikation)
  • betriebliche Altersvorsorge
  • leistungsorientierte Bezahlung
  • umfassende Fortbildungsmöglichkeiten
  • eine selbständige, interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit
  • flexible Arbeitszeiten
Wir erwarten:
  • eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Heilpädagogen/in oder eine vergleichbare Qualifikation
  • gute Sozialkompetenzen, insbesondere Einfühlungsvermögen
  • Zuverlässigkeit und hohe Motivation
  • eigenverantwortliches Arbeiten sowie pädagogisches Geschick
  • Engagement auch bei zusätzlichen Familienangeboten unserer Einrichtung
  • ganzheitlicher handlungs- und teilhabeorientierter Arbeitsansatz
  • Führerschein Klasse B

Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen aussagekräftigen Unterlagen senden Sie bitte bis zum 29.09.2023 an die

Stadtverwaltung Greußen

Kennwort „Bewerbung Heilpädagoge“

Bahnhofstraße 13a

99718 Greußen

Digital eingehende Bewerbungen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erwünscht und werden daher nicht berücksichtigt.

Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Wird die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht, ist ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beizufügen. Bewerbungen nicht berücksichtigter Bewerber/-innen werden nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet.

Mit Abgabe ihrer Bewerbung stimmen Bewerber der Speicherung ihrer personenbezogenen Daten, soweit diese im Rahmen des Auswahlverfahrens benötigt werden, zu. Diese Daten werden ausschließlich für das Auswahlverfahren verwendet, für die Dauer dieses Verfahrens gespeichert und spätestens nach 3 Monaten nach dessen Abschluss gelöscht.

gez. Abicht

Bürgermeister