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Landgemeindebote
Ausgabe 9/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der in der 8 Sitzung des Stadtrates der Stadt Greußen am 24.07.2025 gefassten Beschlüsse

In der 8. Sitzung des Stadtrates der Stadt Greußen am 24.07.2025, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht wird.

Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Sachbereich Hauptverwaltung der Stadtverwaltung Greußen zu den Amtsstunden erfolgen.

Beschluss Nr. LG 71/08/25

Aufhebung des Beschlusses LG 61/06/25

Aufgrund des § 22 Absatz 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277) beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 8. Sitzung am 24. Juli 2025 das Folgende:

1.

Der Beschluss LG 61/06/25 über den Finanzplan, inklusive Investitionsprogramm, für das Haushaltsjahr 2025 der Stadt Greußen wird aufgehoben.

Beschluss Nr. LG 72/08/25

Finanzplan inklusive Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2025 der Stadt Greußen

Aufgrund des § 62 Absatz 4 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277) beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 8. Sitzung am 24. Juli 2025 das Folgende:

Der Stadtrat der Stadt Greußen stimmt dem Finanzplan, inklusive Investitionsprogramm, für das Haushaltsjahr 2025 zu.

Greußen, den 02.09.2025

gez. Abicht

Bürgermeister