In der 7. Sitzung des Stadtrates der Stadt Greußen am 12.06.2025, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht wird.
Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Sachbereich Hauptverwaltung der Stadtverwaltung Greußen zu den Amtsstunden erfolgen.
Beschluss Nr. LG 60/06/25
Haushaltssatzung der Stadt Greußen für das Haushaltsjahr 2025 einschließlich ihrer Anlagen
Auf Grundlage des § 55 Absatz 1 und § 57 Absatz 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 7. Juli 2024 (GVBl. S. 2777) beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 7. Sitzung am 12. Juni 2025 das Folgende:
| 1. | Der Stadtrat der Stadt Greußen erlässt zur Haushaltsführung für das Jahr 2025 die vorgelegte Haushaltssatzung des Haushaltsjahres 2025 samt ihrer Anlagen. |
| 2. | Die Satzung zu Ziffer 1 ist Anlage und Bestandteil dieses Beschlusses. |
| 3. | Der Bürgermeister wird beauftragt, die beschlussgegenständliche Satzung mit ihren Pflichtanlagen der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. |
Beschluss Nr. LG 61/06/25
Finanzplan inklusive Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2025 der Stadt Greußen
Aufgrund des § 62 Absatz 4 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277) beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 7. Sitzung am 12. Juni 2025 das Folgende:
Der Stadtrat der Stadt Greußen stimmt dem Finanzplan, inklusive Investitionsprogramm, für das Haushaltsjahr 2025 zu.
Greußen, den 02.09.2025
gez. Abicht
Bürgermeister