Aufgrund der §§ 2, 7, 7b, 14 und 21a Abs. 4 des Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 396) sowie der §§ 20 und 23 des Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2013 (GVBl. S. 194, 201) beschließt die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverband „Eichsfelder Kessel“ die 1. Satzung zur Änderung der Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung in der Fassung vom 15.12.2009.
Art. 1
Folgende Änderung ist in der Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung vorzunehmen:
§ 7 Beitragssätze
Der Beitragssatz beträgt für
| 1. | das Kanalnetz inklusive Hausanschlüsse im öffentlichen Verkehrsraum (innerörtlich) | 2,32 € |
| 2. | die Kläranlage, Haupt- und Verbindungssammler (überörtlich) | 0,50 € |
je Quadratmeter gewichteter Grundstücksfläche.
Art. 2
Die 1. Satzung zur Änderung der Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung in der Fassung vom 15.12.2009 des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Eichsfelder Kessel“ tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Ausgefertigt:
Niederorschel, den 15.12.2022
Verbandsvorsitzender — Siegel
Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die sich aus der Thüringer Kommunalordnung oder aus einer aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassenen Vorschrift ergeben, ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ausgenommen sind die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung.
Veröffentlichungsvermerk
1. Satzung zur Änderung der Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Eichsfelder Kessel“ in der Fassung vom 15.12.2009
| 1. | Mit Beschluss vom 29.11.2022, Beschluss Nr. 15 - 2022, hat die Verbandsversammlung die 1. Satzung zur Änderung der Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Eichsfelder Kessel“ in der Fassung vom 15.12.2009 beschlossen. |
| 2. | Die Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld hat mit Schreiben vom 14.12.2022 die 1. Satzung zur Änderung der Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Eichsfelder Kessel“ in der Fassung vom 15.12.2009 genehmigt. |
| 3. | Die amtliche Bekanntmachung erfolgte nach § 16 der Verbandssatzung des WAZ „Eichsfelder Kessel“ im Amtsblatt Nr. 67 vom 22.12.2022 des Landkreises Eichsfeld. |
Niederorschel, den 15.12.2022
Verbandsvorsitzender