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Amtsblatt Eichsfeld Südharz
Ausgabe 1/2023
Nichtamtlicher Teil (NaT)
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1. Nachtragshaushaltssatzung 2022

1. Nachtragshaushaltssatzung

des Wasser- und Abwasserzweckverbandes "Eichsfelder Kessel" (Landkreis Eichsfeld) für das Haushaltsjahr 2022

Auf der Grundlage des § 36 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. 290), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2013 (GVBl. S. 194, 201) i. V. m. §§ 53 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom 6. September 2014 (GVBl. S. 642), geändert durch Verordnung vom 17. September 2020 (GVBl. S. 565) erlässt der Wasser- und Abwasserzweckverband „Eichsfelder Kessel“ folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022:

§ 1

Es wird folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 festgesetzt:

 — 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Straßenentwässerungsbetriebskostenumlage wird im Bereich Abwasser von 46.165,00 € um 1.458,00 € erhöht und somit auf 47.623,00 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird für den

Bereich Wasserversorgung

in Höhe von bisher

2.372.000,00 €

um

337.000,00 €

vermindert

und nunmehr auf

2.035.000,00 €

festgesetzt.

Bereich Abwasserentsorgung

in Höhe von bisher

4.323.000,00 €

um

40.000,00 €

erhöht

und nunmehr auf

4.363.000,00 €

festgesetzt.

§ 4

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögenshaushalt wird für den

Bereich Wasserversorgung

in Höhe von bisher

654.000,00 €

um

224.000,00 €

erhöht

und nunmehr auf

878.000,00 €

festgesetzt.

Bereich Abwasserentsorgung

in Höhe von bisher

7.165.000,00 €

um

3.439.000,00 €

vermindert

und nunmehr auf

3.726.000,00 €

festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan bleibt für den

Bereich Wasserversorgung

in Höhe von

300.000,00 €

unverändert.

Bereich Abwasserentsorgung

in Höhe von

600.000,00 €

unverändert.

§ 6

Diese 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 tritt mit dem 01.01.2022 in Kraft.

Ausfertigung:

Niederorschel, den 15.12.2022

Eckart Lintzel

Verbandsvorsitzender — (Siegel)

Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die sich aus der Thüringer Kommunalordnung oder aus einer aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassenen Vorschrift ergeben, ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ausgenommen sind die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung.

Beschluss- und Genehmigungsvermerk sowie Auslegungshinweis

1. Nachtragshaushaltssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Eichsfelder Kessel“ für das Jahr 2022

1.

Mit Beschluss vom 29.11.2022, Nr. 10 - 2022 hat die Verbandsversammlung die 1. Nachtragshaushaltssatzung zum Wirtschaftsplan 2022 beschlossen.

2.

Die Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld hat mit Schreiben vom 14.12.2022 die 1. Nachtragshaushaltssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Eichsfelder Kessel“ genehmigt.

3.

Der 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan für das Jahr 2022 des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Eichsfelder Kessel“ liegt in der Zeit vom

21.12.2022 bis 20.01.2023

im Sitz des Zweckverbandes, Breitenworbiser Str. 1, 37355 Niederorschel, im Zimmer - Nr. 101 (Kaufmännischer Bereich) zu den üblichen Geschäftszeiten öffentlich aus.

Der 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2022 kann bis zur Entlastung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss dieses Wirtschaftsjahres zu den üblichen Geschäftszeiten am Sitz des Verbandes in 37355 Niederorschel, Breitenworbiser Straße 1 eingesehen werden.

Niederorschel, den 15.12.2022

gez. Verbandsvorsitzender — Siegel