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Amtsblatt der Landgemeinde am Ohmberg
Ausgabe 1/2025
Nichtamtlicher Teil (NaT)
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1. Nachtragshaushaltssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes "Eichsfelder Kessel" (Landkreis Eichsfeld) für das Haushaltsjahr 2024

Auf der Grundlage des § 36 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. 290), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2013 (GVBl. S. 194, 201) i. V. m. §§ 53 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, GVBl. S. 270, GVBl. S. 277) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom 6. September 2014 (GVBl. S. 642), geändert durch Verordnung vom 17. September 2020 (GVBl. S. 565) erlässt der Wasser- und Abwasserzweckverband „Eichsfelder Kessel“ folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024:

§ 1

Es wird folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 festgesetzt:

 — 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Straßenentwässerungsbetriebskostenumlage wird im Bereich Abwasser von 36.132,00 € um 626,00 € vermindert und somit auf 35.506,00 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird für den

Bereich Wasserversorgung

in Höhe von bisher

 — 

485.000,00 €

um

437.000,00 €

erhöht

und nunmehr auf

922.000,00 €

festgesetzt.

Bereich Abwasserentsorgung

in Höhe von bisher

 — 

2.540.000,00 €

um

730.000,00 €

vermindert

und nunmehr auf

1.810.000,00 €

festgesetzt.

§ 4

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögenshaushalt wird für den

Bereich Wasserversorgung

in Höhe von bisher

 — 

565.000,00 €

um

390.000,00 €

vermindert

und nunmehr auf

175.000,00 €

festgesetzt.

Bereich Abwasserentsorgung

in Höhe von bisher

 — 

2.415.000,00 €

um

1.202.000,00 €

vermindert

und nunmehr auf

1.213.000,00 €

festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan bleibt für den

Bereich Wasserversorgung

in Höhe von

 — 

300.000,00 €

 — 

unverändert.

Bereich Abwasserentsorgung

in Höhe von

 — 

600.000,00 €

 — 

unverändert.

§ 6

Diese 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 tritt mit dem 01.01.2024 in Kraft.

Ausfertigung:

Niederorschel, den 05.12.2024

Verbandsvorsitzender — (Siegel)

Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die sich aus der Thüringer Kommunalordnung oder aus einer aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassenen Vorschrift ergeben, ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ausgenommen sind die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung.