1. Nachtragshaushaltssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Eichsfelder Kessel“ für das Haushaltsjahr 2024
| 1. | Mit Beschluss vom 26.11.2024, Nr. 06 - 2024 hat die Verbandsversammlung die 1. Nachtragshaushaltssatzung zum Wirtschaftsplan 2024 beschlossen. |
| 2. | Die Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld hat mit Schreiben vom 04.12.2024 die 1. Nachtragshaushaltssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Eichsfelder Kessel“ genehmigt. |
| 3. | Der 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Eichsfelder Kessel“ liegt in der Zeit vom |
| 16.12.2024 bis 31.01.2025 |
| im Sitz des Zweckverbandes, Breitenworbiser Str. 1, 37355 Niederorschel, im Zimmer - Nr. 101 (Kaufmännischer Bereich) zu den üblichen Geschäftszeiten öffentlich aus. | |
| Der 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2024 kann bis zur Entlastung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss dieses Wirtschaftsjahres zu den üblichen Geschäftszeiten am Sitz des Verbandes in 37355 Niederorschel, Breitenworbiser Straße 1 eingesehen werden. | |
Niederorschel, den 05.12.2024
gez. Verbandsvorsitzender — Siegel