Titel Logo
Amtsblatt der Landgemeinde am Ohmberg
Ausgabe 1/2025
Nichtamtlicher Teil (NaT)
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Beschluss- und Genehmigungsvermerk sowie Auslegungshinweis

1. Nachtragshaushaltssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Eichsfelder Kessel“ für das Haushaltsjahr 2024

1.

Mit Beschluss vom 26.11.2024, Nr. 06 - 2024 hat die Verbandsversammlung die 1. Nachtragshaushaltssatzung zum Wirtschaftsplan 2024 beschlossen.

2.

Die Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld hat mit Schreiben vom 04.12.2024 die 1. Nachtragshaushaltssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Eichsfelder Kessel“ genehmigt.

3.

Der 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Eichsfelder Kessel“ liegt in der Zeit vom

16.12.2024 bis 31.01.2025

im Sitz des Zweckverbandes, Breitenworbiser Str. 1, 37355 Niederorschel, im Zimmer - Nr. 101 (Kaufmännischer Bereich) zu den üblichen Geschäftszeiten öffentlich aus.

Der 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2024 kann bis zur Entlastung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss dieses Wirtschaftsjahres zu den üblichen Geschäftszeiten am Sitz des Verbandes in 37355 Niederorschel, Breitenworbiser Straße 1 eingesehen werden.

Niederorschel, den 05.12.2024

gez. Verbandsvorsitzender — Siegel