| 1. | Mit Beschluss vom 27.11.2025, Nr. 10 - 2025 hat die Verbandsversammlung die 1. Nachtragshaushaltssatzung zum Wirtschaftsplan 2025 beschlossen. |
| 2. | Die Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld hat mit Schreiben vom 08.12.2025 die 1. Nachtragshaushaltssatzung des Wasser- und Abwasser-zweckverbandes „Eichsfelder Kessel“ genehmigt. |
| 3. | Der 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan für das Jahr 2025 des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Eichsfelder Kessel“ liegt in der Zeit vom |
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| 22.12.2025 bis 31.01.2026 |
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| im Sitz des Zweckverbandes, Breitenworbiser Str. 1, 37355 Niederorschel, im Zimmer - Nr. 101 (Kaufmännischer Bereich) zu den üblichen Geschäftszeiten öffentlich aus. |
Der 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2025 kann bis zur Entlastung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss dieses Wirtschaftsjahres zu den üblichen Geschäftszeiten am Sitz des Verbandes in 37355 Niederorschel, Breitenworbiser Straße 1 eingesehen werden.
Niederorschel, den 09.12.2025
gez. Cornelius Fütterer — Siegel
Verbandsvorsitzender