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Amtsblatt der Landgemeinde am Ohmberg
Ausgabe 1/2026
Nichtamtlicher Teil (NaT)
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Informationen der Zweckverbände

1. Nachtragshaushaltssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Eichsfelder Kessel“ für das Haushaltsjahr 2025

1.

Mit Beschluss vom 27.11.2025, Nr. 10 - 2025 hat die Verbandsversammlung die 1. Nachtragshaushaltssatzung zum Wirtschaftsplan 2025 beschlossen.

2.

Die Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld hat mit Schreiben vom 08.12.2025 die 1. Nachtragshaushaltssatzung des Wasser- und Abwasser-zweckverbandes „Eichsfelder Kessel“ genehmigt.

3.

Der 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan für das Jahr 2025 des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Eichsfelder Kessel“ liegt in der Zeit vom

22.12.2025 bis 31.01.2026

im Sitz des Zweckverbandes, Breitenworbiser Str. 1, 37355 Niederorschel, im Zimmer - Nr. 101 (Kaufmännischer Bereich) zu den üblichen Geschäftszeiten öffentlich aus.

Der 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2025 kann bis zur Entlastung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss dieses Wirtschaftsjahres zu den üblichen Geschäftszeiten am Sitz des Verbandes in 37355 Niederorschel, Breitenworbiser Straße 1 eingesehen werden.

Niederorschel, den 09.12.2025

gez. Cornelius Fütterer  —  Siegel

Verbandsvorsitzender