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Amtsblatt der Landgemeinde am Ohmberg
Ausgabe 10/2025
Amtlicher Teil (AT)
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Bekanntmachung der Genehmigung der Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben der Unterbringung von Obdachlosen im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden Am Ohmberg und Sonnenstein

Die Zweckvereinbarung zwischen der Landgemeinde Am Ohmberg und der Gemeinde Sonnenstein zur Übertragung der Aufgaben der Unterbringung von Obdachlosen im Zuständigkeitsbereich der beiden vorgenannten Gemeinden wurde mit Bescheid vom 15. September 2025 durch das Landratsamt Eichsfeld als zuständige Rechtsaufsichtbehörde gemäß § 11 Abs. 2 i. V. m. § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (GVBl. S. 194, 201), genehmigt.

Der Verfügungstenor der Genehmigung lautet wie folgt:

1.

Die zwischen der Landgemeinde Am Ohmberg (Beschluss Nr. 95 - 10/2025 vom 09.04.2025)

und der Gemeinde Sonnenstein (Beschluss - Nr. 17-06/2025-GR vom 25.06.2025)

abgeschlossene Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben der Unterbringung von Obdachlosen im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden Am Ohmberg und Sonnenstein wird nach § 11 Abs. 2 ThürKGG genehmigt.

2.

Kostenentscheidung.

Die Zweckvereinbarung sowie die erforderliche Genehmigung wurden im Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld vom 23.09.2025, Jahrgang 2025, Nr. 43 amtlich bekannt gemacht.

Auf diese Bekanntmachung wird hiermit gemäß § 12 Abs. 1 Satz 4 ThürKGG hingewiesen.

Am Ohmberg, den 24.09.2025

gez. K.-J. Wand

Bürgermeister