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Amtsblatt der Landgemeinde am Ohmberg
Ausgabe 11/2023
Nichtamtlicher Teil (NaT)
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Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08. Oktober 2023 sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.

Hintergründe der Abschaffung des Kinderreisepasses:

Kinderreisepässe sind nur maximal 12 Monate gültig und mit geringeren Sicherheitsmerkmalen ausgestattet. Sie haben gegenüber dem Reisepass eine eingeschränkte Nutzbarkeit, da nicht alle Staaten den deutschen Kinderreisepass anerkannt haben. So fordern einige Staaten bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkte die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusätzlich erheblich ein.

Mit der Abschaffung wird künftig auch der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige (jährliche) Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.

Was ist zu beachten?

Das Bürgerbüro der Gemeinde Am Ohmberg kann die Kinderreisepässe also nur noch bis zum 22.12.2023 ausstellen, verlängern oder aktualisieren!

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.

Für Eltern, die mit ihren Kindern im kommenden Jahr ins Ausland verreisen möchten und kein gültiges Dokument vorliegt, bietet es sich an, bereits jetzt einen mehrjährigen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen und keinen Kinderreisepass.

Bitte beachten Sie, dass das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, sich innerhalb von sechs Jahren stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall muss rechtzeitig (drei bis vier Wochen) vor Reiseantritt ein neues Dokument beantragt werden.

Bei Beantragung sind neben dem persönlichen Erscheinen Ihres Kindes folgende Unterlagen erforderlich:

  • bisheriger Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass
  • ein Lichtbild (Größe 35x45mm) neueren Datums nach den neuesten Lichtbildanforderungen (biometrisch)
  • Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter

Informationen zum Thema, welches Dokument das konkrete Reisezielland anerkennt, sollte rechtzeitig vor Reiseantritt auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes, den Reise- und Sicherheitshinweisen (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise), eingeholt werden.

Ansprechpartner:

Stefanie Müller

Einwohnermelde- und Passamt

Tel.: 036077 9390-15

E-Mail: buergerbuero@lg-am-ohmberg.de