Soweit die Steuerpflichtigen bis zum 15. Februar 2024 keinen neuen Grundsteuerbescheid für das Jahr 2024 erhalten, wird die Grundsteuer für das Jahr 2024 für die im Gemeindegebiet gelegenen Grundstücke gemäß § 27 Abs. 1 und 3 des Grundsteuergesetzes in Höhe der Beträge festgesetzt, die entsprechend dem Ihnen zuletzt zugegangenen Bescheide für die Folgejahre zu zahlen sind.
Falls im Laufe des Kalenderjahres Festsetzungsänderungen erforderlich werden, bekommen Sie diese durch Grundsteuerbescheid mitgeteilt. Falls nur für einzelne Grundstücke desselben Eigentümers neue Grundsteuerbescheide ergehen, behalten die bisherigen Grundsteuerbescheide für die übrigen Grundstücke ihre Gültigkeit. Für die Abgabepflichtigen treten mit dem Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Die Steuerpflichtigen werden deshalb gebeten, die Grundsteuer A, B und Ersatzbemessungsgrundlage mit den Beträgen, die sich aus dem letzten Grundsteuerbescheid für die Folgejahre ergeben, ohne besondere Aufforderung weiterhin zu den Fälligkeitsterminen 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November bzw. bei angemeldeten Jahreszahlern zum 1. Juli auf das Konto der Gemeinde zu überweisen. Erteilte Einzugsermächtigungen behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Bei auftretenden Fragen steht Ihnen die Kämmerei/Steuern der Gemeinde Am Ohmberg (Frau Hartmann, Tel. 036077 939021) gern zur Verfügung.
Am Ohmberg, den 01.12.2023
gez. Karl-Josef Wand
Bürgermeister