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Amtsblatt der Landgemeinde am Ohmberg
Ausgabe 12/2025
Amtlicher Teil (AT)
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Bekanntmachung der Beschlüsse der 14. Gemeinderatssitzung

In der 14. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Am Ohmberg am 20. August 2025 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss-Nr.:

129-14/2025

Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der 13. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Am Ohmberg vom 25.06.2025Der Gemeinderat der Gemeinde Am Ohmberg beschließt die Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 25.06.2025 des Gemeinderates Am Ohmberg.

Ja - Stimmen: 9

Nein - Stimmen: /

Enthaltungen: 2

130-14/2025

Überplanmäßige Ausgabe zur Fassadensanierung am „Dorfgemeinschaftshaus“in HaurödenDer Gemeinderat der Gemeinde Am Ohmberg beschließt hiermit die Überplanmäßigen Ausgaben für die Sanierung der Fassade des Dorfgemeinschaftshauses im Ortsteil Hauröden. Die Überplanmäßigen Ausgaben betragen 42.009,99 €.

Ja - Stimmen: 13

Nein - Stimmen: /

Enthaltungen: /

131-14/2025

Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Lebensmittelmarkt Großbodungen“ der Gemeinde Am Ohmberg

hier: Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1, 2, 3, 4, 11, 12, 30 BauGB in dem gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich

Der Gemeinderat der Gemeinde Am Ohmberg beschließt in seiner öffentlichen Sitzung:

  1. Die Einleitung des gesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Lebensmittelmarkt Großbodungen“ der Gemeinde Am Ohmberg auf der Grundlage des §§ 1, 2, 3, 4, 11, 12, 30 BauGB gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
  2. Die Kosten des Planverfahrens werden durch den Vorhabenträger übernommen. Dies regelt ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB.
  3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, gemäß §3, 4 BauGB.
  4. Mit der Ausarbeitung der Unterlagen zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Lebensmittelmarkt Großbodungen“ der Gemeinde Am Ohmberg soll das Ingenieurbüro Heerwig, Unterm Berge 9, 37345 Sonnenstein beauftragt werden.

Ja - Stimmen: 13

Nein - Stimmen: /

Enthaltungen: /

132-14/2025

Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben und Befugnisse des Standesamtes auf die Gemeinde Sonnenstein

Der Gemeinderat der Gemeinde Am Ohmberg beschließt die Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben und Befugnisse des Standesamtes auf die Gemeinde Sonnenstein.er Übertragung der Aufgaben der Unterbringung von Obdachlosen im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden Am Ohmberg und Sonnenstein.

Ja - Stimmen: 13

Nein - Stimmen: /

Enthaltungen: /

133-14/2025

Beschluss über die Abwägung der zur 2. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Landgemeinde Am Ohmberg für den Bereich des Sonstigen Sondergebietes Handel mit der Zweckbestimmung Lebensmittelmarkt mit einer maximalen Verkaufsfläche von 900 m² im Ortsteil Bischofferode im Verfahren gemäß §§ 3 und 4 BauGB zur Aufstellung des Flächennutzungsplans eingegangenen Stellungnahmen

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren gemäß § 3 BauGB und der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Verfahren gemäß § 4 BauGB zur 2. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Landgemeinde Am Ohmberg eingegangenen Hinweise und Anregungen hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 20.08.2025 mit folgendem Ergebnis geprüft:

    Berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wie im Abwägungsprotokoll ausgewiesen.

    Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

    Das Abwägungsprotokoll ist Bestandteil des Beschlusses.

  2. Unterrichtung über das Abwägungsergebnis

    Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister der Gemeinde Am Ohmberg, die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

Ja - Stimmen: 13

Nein - Stimmen: /

Enthaltungen: /

134-14/2025

Feststellungsbeschluss zur 2. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Am Ohmberg, Landkreis Eichsfeld, für den Bereich des Sonstigen Sondergebietes Handel mit der Zweckbestimmung Lebensmittelmarkt mit einer maximalen Verkaufsfläche von 900 m² im Ortsteil Bischofferode

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Die 2. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Am Ohmberg für den Bereich des Sonstigen Sondergebietes Handel mit der Zweckbestimmung Lebensmittelmarkt mit einer maximalen Verkaufsfläche von 900 m² im Ortsteil Bischofferode mit ihrer Begründung und dem Umweltbericht wird festgestellt.
    Der Feststellungsbeschluss umfasst die zeichnerischen Darstellungen zur 2. Teiländerung sowie deren Begründung und den Umweltbericht.
  2. Der Bürgermeister wird gemäß § 6 Abs. 1 BauGB beauftragt, für die 2. Teiländerung des Flächennutzungsplanes die Genehmigung zu beantragen.Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB ist die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen.
    Die 2. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Am Ohmberg wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wirksam.

Ja - Stimmen: 13

Nein - Stimmen: /

Enthaltungen: /

135-14/2025

Beschluss über die Abwägung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9 „Neubau eines Lebensmittel-Discountmarktes mit Bäckereifiliale, Café und Imbiss mit Außensitzbereich“ in der Gemeinde Am Ohmberg, Ortsteil Bischofferode, im Verfahren gemäß §§ 3 und 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 „Neubau eines Lebensmittel-Discountmarktes mit Bäckereifiliale, Café und Imbiss mit Außensitzbereich“ in der Gemeinde Am Ohmberg, Ortsteil Bischofferode, eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 20.08.2025 geprüft und in die Abwägung eingestellt.
    Dem Abwägungsvorschlag wird gefolgt.
    Das Abwägungsprotokoll ist Bestandteil des Beschlusses.
  2. Unterrichtung über das Abwägungsergebnis
    Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister der Gemeinde Am Ohmberg, die Bürgerinnen und Bürger, welche Stellungnahmen abgegeben haben, sowie die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

Ja - Stimmen: 12

Nein - Stimmen: /

Enthaltungen: /

136-14/2025

Beschluss über den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Am Ohmberg „Neubau eines Lebensmittel-Discountmarktes mit Bäckereifiliale, Café und Imbiss mit Außensitzbereich" im Ortsteil Bischofferode

Der Gemeinderat der Gemeinde Am Ohmberg beschließt den vorliegenden Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9 „Neubau eines Lebensmittel-Discountmarktes mit Bäckereifiliale, Café und Imbiss mit Außensitzbereich" im Ortsteil Bischofferode.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, diesen Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

Der Vertrag ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Ja - Stimmen: 12

Nein - Stimmen: /

Enthaltungen: /

137-14/2025

Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Am Ohmberg „Neubau eines Lebensmittel-Discountmarktes mit Bäckereifiliale, Café und Imbiss mit Außensitzbereich" im Ortsteil Bischofferode

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Auf Grundlage des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) geändert worden ist, in Verbindung mit § 97 der Thüringer Bauordnung (ThürBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2024 (GVBl. 2024, S. 298) beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Am Ohmberg den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9 „Neubau eines Lebensmittel-Discountmarktes mit Bäckereifiliale, Café und Imbiss mit Außensitzbereich" im Ortsteil Bischofferode, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) in der Fassung vom August 2025 als Satzung.
  2. Die Begründung wird gebilligt.
  3. Auf Grundlage von § 97 ThürBO in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2024 (GVBl. 2024, S. 298) erlässt der Bürgermeister der Gemeinde Am Ohmberg die in der Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes enthaltenen gestalterischen Festsetzungen.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Genehmigung zu beantragen. Die Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Ja - Stimmen: 12

Nein - Stimmen: /

Enthaltungen: /

138-14/2025

Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Bauernhof Bernd“ (OT Siedlung Thomas Müntzer) der Gemeinde Am OhmbergBeschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB

Der vorliegende Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Bauernhof Bernd“ (OT Siedlung Thomas Müntzer) der Gemeinde Am Ohmberg, bestehend aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit Umweltbericht und 3 Anlagen, wird gebilligt.

Die im Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Bauernhof Bernd“ (OT Siedlung Thomas Müntzer) der Gemeinde gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (2) / § 4 (2) BauGB soll vorbereitet und durchgeführt werden.

Ja - Stimmen: 12

Nein - Stimmen: /

Enthaltungen: /

Am Ohmberg, den 23.10.2025

gez. Karl - Josef Wand

Bürgermeister