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Amtsblatt der Landgemeinde am Ohmberg
Ausgabe 12/2025
Amtlicher Teil (AT)
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Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Am Ohmberg für das Haushaltsjahr 2025

Auf der Grundlage des § 60 der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), erlässt die Landgemeinde Am Ohmberg die Nachtragshaushaltssatzung 2025.

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wurden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern werden nicht geändert.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistungen von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird nicht neu festgesetzt.

§ 6

Es gilt der vom Gemeinderat Am Ohmberg am 22.10.2025 beschlossene Stellenplan.

§ 7

Gemäß § 45 a Abs. 9 Satz 1 ThürKO betragen die Ortschaftsmittel pro Einwohner 5 €.

§ 8

Diese 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Am Ohmberg, 12.11.2025

Gemeinde Am Ohmberg  —  -Siegel-

gez. Karl-Josef Wand

Bürgermeister

Beschluss- und Genehmigungsvermerk:

1.

Mit Beschluss Nr.: 153-15/2025 vom 22.10.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Am Ohmberg die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 mit dem Haushaltsplan und Anlagen beschlossen.

2.

Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Eichsfeld hat, mit Schreiben vom 11.11.2025, AZ: 15.11802.001 die 1. Nachtragshaushaltsatzung für das Haushaltsjahr 2025 gewürdigt. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

3.

Die Ausfertigung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Am Ohmberg für das Haushaltsjahr 2025 erfolgte am 12.11.2025.

4.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Am Ohmberg für das Haushaltsjahr 2025 wird in vollem Wortlaut gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO i V. m. § 21 Abs. 1 und 3 ThürKO sowie § 15 Abs.1 der Hauptsatzung der Gemeinde Am Ohmberg im Amtsblatt für die Gemeinde Am Ohmberg Nr.: 12 Jahrgang 13 vom 05.12.2025 bekannt gemacht.

5.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Am Ohmberg für das Haushaltsjahr 2025 kann mit ihren Anlagen sowie der aufsichtsbehördlichen Würdigung bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 ThürKO

montags

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

dienstags

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr

donnerstags

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

freitags

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

im Bürgerbüro der Gemeinde Am Ohmberg, im OT Großbodungen, eingesehen werden.

Auslegungshinweis:

Die Nachtragshaushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen der Gemeinde Am Ohmberg für das Haushaltsjahr 2024 liegt gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO i. V. m. § 3 Abs. 2 der ThürBekVO in der Zeit

vom

05.12.2025

bis

19.12.2025

im Bürgerbüro der Gemeinde Am Ohmberg, OT Großbodungen, Fleckenstraße 49, 37345 Am Ohmberg, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Am Ohmberg, 12.11.2025

gez. Karl-Josef Wand

Bürgermeister