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Amtsblatt der Landgemeinde am Ohmberg
Ausgabe 12/2025
Amtlicher Teil (AT)
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Bekanntmachung der Genehmigung der Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben und Befugnisse des Standesamtes der Gemeinde Am Ohmberg auf die Gemeinde Sonnenstein

Die Zweckvereinbarung zwischen der Landgemeinde Am Ohmberg und der Gemeinde Sonnenstein zur Übertragung der Aufgaben und Befugnisse des Standesamtes der Gemeinde Am Ohmberg auf die Gemeinde Sonnenstein wurde mit Bescheid vom 04. November 2025 durch das Landratsamt Eichsfeld als zuständige Rechtsaufsichtbehörde gemäß § 11 Abs. 2 i. V. m. § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (GVBl. S. 194, 201), genehmigt.

Der Verfügungstenor der Genehmigung lautet wie folgt:

1.

Die zwischen der Gemeinde Sonnenstein

(Beschluss Nr. 29-07/2025-GR vom 01.09.2025)

und der

Gemeinde Am Ohmberg

(Beschluss - Nr. 132-14/2025 vom 20.08.2025)

abgeschlossene Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben und Befugnisse des Standesamtes der Gemeinde Am Ohmberg auf die Gemeinde Sonnenstein wird nach § 11 Abs. 2 ThürKGG genehmigt.

2.

Kostenentscheidung.

Die Zweckvereinbarung sowie die erforderliche Genehmigung wurden im Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld vom 11.11.2025, Jahrgang 2025, Nr. 50 amtlich bekannt gemacht.

Auf diese Bekanntmachung wird hiermit gemäß § 12 Abs. 1 Satz 4 ThürKGG hingewiesen.

Am Ohmberg, den 13.11.2025

gez. Karl-Josef Wand

Bürgermeister