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Amtsblatt der Landgemeinde am Ohmberg
Ausgabe 12/2025
Amtlicher Teil (AT)
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Bekanntmachung der Genehmigung der Aufhebung der Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben des Standesamtes von der Gemeinde Am Ohmberg auf die Stadt Leinefelde-Worbis

Die aufgrund der form- und fristgerechten Kündigungserklärung der Gemeinde Am Ohmberg gegenüber der Stadt Leinefelde-Worbis bewirkte Aufhebung der oben genannten Zweckvereinbarung mit Wirkung zum 01.01.2026 wurde mit den Bescheiden des Landratsamtes des Landkreises Eichsfeld vom 05.11.2025 als zuständige Aufsichtsbehörde gemäß § 11 Abs. 2, 13 Abs. 2 Satz 1 und 2 i. V. m. § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBI. S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (GVBI. S. 194, 201) genehmigt.

Der Verfügungstenor der Genehmigungen lautet wie folgt:

1.

Die aufgrund der form- und fristgerechten Kündigung der Gemeinde Am Ohmberg (Beschluss-Nr. 114-12/2025 vom 28.05.2025, Kündigungsschreiben vom 18.06.2025)

gegenüber der Stadt Leinefelde-Worbis

bewirkte Aufhebung der Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben des Standesamtes mit Wirkung zum 01.01.2026 wird nach § 11 Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 und 2 ThürKGG genehmigt.

2.

Kostenentscheidung.

Die genehmigungspflichtige Aufhebung der Zweckvereinbarung sowie die erforderlichen Genehmigungen wurden im Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld vom 11.11.2025, Jahrgang 2025 Nr. 50, S. 398 ff amtlich bekannt gemacht.

Auf diese Bekanntmachung wird hiermit gemäß § 12 Abs. 1 Satz 4 ThürKGG hingewiesen.

Am Ohmberg, den 12. November 2025

gez. K.-J. Wand

Bürgermeister