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Amtsblatt der Landgemeinde am Ohmberg
Ausgabe 12/2025
Amtlicher Teil (AT)
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Am Ohmberg über das Widerspruchsrecht nach § 36 Abs. 2 des Bundemeldegesetzes gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr

Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenübermittlung nach § 58 c (1) Soldatengesetz (SG) in der jeweils gültigen Fassung

Gemäß § 58 c des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

1.

Familienname

2.

Vornamen

3.

gegenwärtige Anschrift.

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Abs. 2 Satz 1 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben.

Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 3 des Bundesmeldegesetzes weisen wir durch diese öffentliche Bekanntmachung daraufhin, dass die Personen, die im Kalenderjahr 2027 das achtzehnte Lebensjahr vollenden (volljährig werden), der Datenübermittlung im Rahmen des § 58 c Abs. 1 Soldatengesetz widersprechen können.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Gemeinde Am Ohmberg, Großbodungen, Einwohnermeldeamt, Fleckenstraße 49, 37345 Am Ohmberg bis zum 28. Februar 2026 zu erklären.

Zur eindeutigen Nachweisführung bittet das Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt darum, das in der Gemeinde Am Ohmberg ausliegende Formular (selbstverständlich auch Kopien davon) zu verwenden. Gleiche Formulare können auch auf der Internetseite der Gemeinde Am Ohmberg abgerufen werden.

Am Ohmberg, den 7. November 2025

gez. Karl-Josef Wand

Bürgermeister