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Amtsblatt der Landgemeinde am Ohmberg
Ausgabe 12/2025
Amtlicher Teil (AT)
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Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 „Neubau eines barrierefreien Verwaltungsgebäudes mit Räumlichkeiten für öffentliche Nutzung“ OT Großbodungen der Gemeinde Am Ohmberg

hier: Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Träger Öffentlicher Belange gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Am Ohmberg hat in seiner Sitzung am 07.11.2024 den Beschluss zur Aufstellung des des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 „Neubau eines barrierefreien Verwaltungsgebäudes mit Räumlichkeiten für öffentliche Nutzung“ OT Großbodungen der Gemeinde Am Ohmberg gefasst und das gesetzlich erforderliche Planverfahren damit eingeleitet.

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtliche Grundlage für die baulichen Nutzungen im Geltungsbereich als zentralen Standort der Verwaltung der Landgemeinde Am Ohmberg herzustellen und zu sichern.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 „Neubau eines barrierefreien Verwaltungsgebäudes mit Räumlichkeiten für öffentliche Nutzung“ OT Großbodungen der Gemeinde Am Ohmberg bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht des Planverfahrens werden gemäß § 3 (2), 4 (2) BauGB zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum:

vom 05.12.2025 bis 06.01.2026

im Internet als Download unter der Adresse: www.am-ohmberg.de veröffentlicht.

Aktuelle Bebauungsplanverfahren - Landgemeinde Am Ohmberg

Als zusätzliches Informationsangebot werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum an nachfolgender Stelle innerhalb der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden. Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder nach gesonderter Terminabsprache möglich:

Ort:

Bauverwaltungsamt der Gemeinde Am Ohmberg,

Bischofferöder Hauptstraße 11, Raum 03,

37345 Am Ohmberg OT Bischofferode

Montag

09.00 - 13.00 Uhr

Dienstag

09.00 - 12.00 Uhr

und 13.00 - 17.30 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

09.00 - 12.00 Uhr

und 13.00 - 15.30 Uhr

Freitag

09.00 - 12.00 Uhr

Stellungnahmen können während der o.g. Frist von jedermann abgegeben werden. Die Übermittlung der Stellungnahmen sollte vorrangig auf elektronischem Wege an poststelle@lg-am-ohmberg.de erfolgen.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an die Landgemeinde Am Ohmberg, Fleckenstraße 49, 37345 Am Ohmberg gesandt oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Gemeinde Am Ohmberg unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Ebenso wird über die eingegangenen Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates beraten und entschieden.

Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung persönlicher Daten zum Zweck der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt.

gez. Karl-Josef Wand

Bürgermeister

Anlage: Übersichts- und Lageplan