Am 31. Dezember dieses Jahres enden bundesweit die Amtszeiten der in der Strafrechtspflege tätigen Schöffen und Jugendschöffen. In Thüringen scheiden etwa 2.000 Personen aus ihrem Amt. Infolgedessen sind im Jahr 2023 Neuwahlen durchzuführen. Der Präsident des Landgerichtes Mühlhausen hat in Anlehnung an die Einwohnerzahlen der jeweiligen Gemeinde die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 ausgeschrieben.
Am 1. Januar 2024 beginnt somit eine neue fünfjährige Amtszeit der Schöffen und Jungendschöffen.
Die Gemeinden müssen in jedem Wahljahr einheitliche Vorschlagslisten für die Schöffen des Amtsgerichts und des Landgerichts aufstellen.
Die Vorschlagslisten sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.
Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden:
| - | Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden; |
| - | Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden; |
| - | Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen; |
| - | Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind; |
| - | Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind; |
| - | Personen, die in Vermögensverfall geraten sind. |
Außerdem sind nicht in die Vorschlagsliste aufzunehmen, Personen die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben oder wegen einer Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR nicht geeignet sind.
Nach der erforderlichen Zustimmung für die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste durch den Gemeinderat liegen die Vorschlagslisten zur Einsichtnahme während der Sprechzeiten der Gemeinde Am Ohmberg aus.
Wenn Sie an der Wahrnehmung dieses Ehrenamtes interessiert sind, schicken Sie Ihre Interessenbekundung bitte schriftlich bis zum 14. April 2023 unter Angabe von:
Familienname, Geburtsname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf an die
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| Gemeinde Am Ohmberg |
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| Großbodungen |
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| Hauptamt Frau Palau - persönlich - |
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| Fleckenstraße 49 |
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| 37345 Am Ohmberg |
Die Vorschlagslisten für Jugendschöffen werden vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises aufgestellt. Der Antrag (Interessenbekundung) ist dort einzureichen.
Interessenten bewerben sich für das Jugendschöffenamt bei:
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| Jugendamt |
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| z. Hd. Frau Weber |
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| Aegidienstraße 24 |
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| 37308 Heiligenstadt |
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| Telefon: 03606 - 650 - 5100 |
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| E-Mail: jugendamt@kreis-eic.de |
Beide Vordrucke (Interessenbekundung Schöffe und Jugendschöffe) stehen im Internet unter www.lg-am-ohmberg.de - Bürgerservice und Verwaltung - Anträge und Formulare - Hauptamt zur Verfügung oder können im Hauptamt der Gemeinde abgeholt werden.
Haben Sie noch Fragen, speziell auch zu den weiteren Voraussetzungen zur Aufnahme in die Schöffenliste? Dann können Sie sich gern unter der Telefon-Nummer: 036077 9390 - 13 an Frau Dagmar Palau wenden.
Am Ohmberg, 10. Februar 2023
gez. Steinecke
Bürgermeister