Wir weisen darauf hin, dass die Ruhezeit einiger Gräber abgelaufen ist.
Das betrifft die Friedhöfe Bischofferode und Hauröden nach einer Ruhezeit von 25 Jahren, d.h. Sterbejahr alle Bestattungen bis einschließlich 1998, bwi Urnen- und Erdbestattungen.
Die Ruhezeiten auf den Friedhöfen Großbodungen und Wallrode sind für Urnen und Erdbestattungen unterschiedlich. Falls Sie in Besitz einer Grabstelle ab 1992 sind, melden Sie sich bitte bei der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Am Ohmberg.
Räumungen können auf Antrag mit Übernahme der Kosten bei der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Am Ohmberg beauftragt werden bzw. unter Einhaltung sämtlicher Vorschriften von den Angehörigen oder einer beauftragten Fachfirma.
Für Rückfragen stehen wir gern zu den jeweiligen Sprechzeiten zur Verfügung.
Friedhofsverwaltung