Ausgangssituation:
Gemäß den rechtlichen Vorgaben, im Besonderen der Satzungen des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Eichsfelder Kessel“ (WAZ), hat der Verband zur pflichtgemäßen Erhebung von Entgelten und Gebühren die nötigen Beschlüsse im Rechtsrahmen des Thüringer Kommunalabgabengesetzes zu fassen.
Grundlage der Gebühren- und Entgeltfestsetzungen ist der Grundsatz der kalkulierten Kostendeckung.
Der derzeitige Kalkulationszeitraum mit dem Festsetzungsbeschluss des Verbandes endete nach vier Jahren zum 31.12.2022. Somit war der Verband zu einer neuen Festsetzung der Gebühren und Entgelte verpflichtet und hat somit die notwendigen Satzungsänderungen in seiner Sitzung am 29.11.2022 beschlossen (Ergänzende Bestimmungen Pkt. 18 - Preisverzeichnis, Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung, Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung).
Was wurde festgestellt?
Die Nachkalkulation des zu Ende gehenden Veranschlagungszeitraumes 2019 bis 2022 ergab ein höheres Defizit in der Kostendeckung im Wasserbereich und ein deutlich niedrigeres Defizit im Abwasserbereich.
Die Vorauskalkulation für den Zeitraum 2023 bis 2026 erfordert für beide Bereiche trotz sparsamster Betriebsführung und effektivster Investitionstätigkeit einen höheren Entgelt- und Gebührenbedarf - eine Anpassung der Entgelte, Gebühren und Beiträge ist erforderlich.
Was sind die Ursachen?
in der Wasserversorgung:
in der Abwasserentsorgung:
Letztlich hat sich der Verband in seiner langfristigen Ausrichtung schon in den Vorjahren dafür entschieden, an der zeitlichen Umsetzung der Ver- und Entsorgungskonzepte festzuhalten, um den Grundsatz der Solidargemeinschaft zu erfüllen:
Alle unterstützen sich gemeinsam, bis alle Mitgliedsgemeinden vom einheitlich hohen Standard der Infrastruktur profitieren.
Für was hat sich der Verbands-/Werksausschuss entschieden?
| 1. | Entgelt- und Gebührenanpassung, um in den nächsten vier Jahren eine kostendeckende Ver- und Entsorgung, bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Verbandes, ermöglichen zu können |
| 2. | Prüfung der Kostengruppen mit möglichst höchster Leistungsgerechtigkeit und Rechtssicherheit |
| 3. | Moderate Anhebung des Grundpreises/Grundgebühr und stärkere Anhebung des Verbrauchspreises, um die Belastung für kleine Haushalte niedriger halten zu können |
| 4. | Teilbereich Wasser - Entgelte |
| 5. | Teilbereich Abwasser - Gebühren |
Es wurde auch entschieden, die Beitragssätze für die Investitionen in der Infrastruktur nach fast 30 Jahren moderat anzupassen, um den steigenden Anschaffungs- und Herstellungsaufwand Rechnung zu tragen. Dabei agiert der WAZ weiterhin deutlich unterhalb der höchstzulässigen Beitragssätze nach § 7 ThürKAG.
| Beitragssatz für Verbindungssammler/Kläranlage | |
| von 0,45 €/m² | auf 0,50 €/m² (betragsfähige Grundstücksfläche) |
| Beitragssatz für das innerörtliche Kanalnetz | |
| von 2,11 €/m² | auf 2,32 €/m² (betragsfähige Grundstücksfläche) |
Fazit:
In einem Umfeld in dem die Strombezugskosten und die Kosten für Material, Hilfs- und Grundstoffe steigen kann auch bei allen Anstrengungen zur Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit leider kein einzelner Leistungsanbieter Kostensteigerungen zur Gänze vermeiden.
Hinzu kommen erhöhte Aufwendungen für den WAZ aufgrund gestiegener gesetzlicher Anforderungen, wie der Thüringer Rohwassereigenkontrollverordnung die zusätzlichen Untersuchungs- und Verwaltungsaufwand nach sich zieht.
Zur gleichen Zeit wird die Förderung des Landes Thüringen aus dem so genannten Abwasserpakt beschränkt, was die Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes des WAZ verzögert. Diese Verzögerungen tragen aufgrund der die nächsten Jahre prognostizierten Preissteigerungen mit zu einer ungünstigen Kostenentwicklung.
Nicht zuletzt ist der WAZ aufgrund der unsichereren Lage in Europa, Krieg in der Ukraine, gezwungen seine Anstrengungen hinsichtlich der Krisenvorsorge z.B. durch den Kauf von Notstromaggregaten zu verstärken.
In diesem schwierigen wirtschaftlichen und weltpolitischen Umfeld ist es das Ziel des Verbandes seine dauerhafte Leistungsfähigkeit sicherzustellen und so als ein verlässlicher Partner der Mitgliedsgemeinden die Weiterentwicklung des ländlichen Raumes zu beschleunigen, sodass wir einen attraktiven Siedlung- und Wirtschaftsraum für die Menschen in unserem Versorgungsbereich entwickeln können.
Niederorschel, 16.01.2023