In der 7. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Am Ohmberg am 4. Dezember 2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr.: 52-07/2024
Änderung der Tagesordnung
Der Gemeinderat der Gemeinde Am Ohmberg beschließt die Erweiterung der Tagesordnung. Im nicht öffentlichen Teil wird mit Nummer 17 der Tagesordnungspunkt„Vergabe von Bauleistungen: B_2404-01 Giebelverkleidung DGH Wallrode”aufgenommen.
Die übrige Tagesordnung bleibt unberührt und wird mit fortlaufender Nummerierung wie geplant beraten.
| Ja - Stimmen: 16 | Nein - Stimmen: / | Enthaltungen: / |
Beschluss-Nr.: 53-07/2024
Änderung der Tagesordnung
Der Gemeinderat der Gemeinde Am Ohmberg beschließt den Tagesordnungspunkt Nr. 11
„Überprüfung des Beschlusses Nr. 46-06 vom 13.11.2024 (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Schwarzer Weg“ OT Hauröden nach § 31 Abs. 2 BauGB) nach Anhörung des Bauaufsichtsamtes des Landkreises Eichsfeld vom 21.11.2024“
nicht von der Tagesordnung abzusetzen und wie geplant unter angegebener Nummerierung zu beraten.
| Ja - Stimmen: 14 | Nein - Stimmen: 1 | Enthaltungen: 1 |
Beschluss-Nr.: 54-07/2024
Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der 6. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Am Ohmberg vom 13.11.2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Am Ohmberg beschließt die Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 13.11.2024 des Gemeinderates Am Ohmberg.
| Ja - Stimmen: 14 | Nein - Stimmen: / | Enthaltungen: 2 |
Beschluss-Nr.: 55-07/2024
Verkauf eines defekten Kommunaltraktors John Deere
Der Gemeinderat der Gemeinde Am Ohmberg beschließt den Verkauf eines gemeindeeigenen, defekten Kommunaltraktors John Deere nach Auswertung der eingereichten Angebote an den Höchstbietenden für 5.150,00 €.
| Ja - Stimmen: 16 | Nein - Stimmen: / | Enthaltungen: / |
Beschluss-Nr.: 56-07/2024
Antrag zur Geschäftsordnung
Vertagung Beschlussfassung
Der Gemeinderat der Gemeinde Am Ohmberg beschließt die Beschlussfassung
„Vergabe von Teilleistungen Umbau und Miete für das gebrauchte Tanklöschfahrzeug (TLF 4000) in den Haushaltsjahren 2021 / 2022“
aus dem Tagesordnungspunkt Nr. 5.2.1 „Teilleistungen Umbau und Miete“ zu vertagen.
| Ja - Stimmen: 14 | Nein - Stimmen: / | Enthaltungen: 2 |
Beschluss-Nr.: 57-07/2024
Antrag zur Geschäftsordnung
Vertagung Beschlussfassung
Der Gemeinderat der Gemeinde Am Ohmberg beschließt die Beschlussfassung
„Außerplanmäßige Ausgaben für Miete Feuerwehrauto“
aus dem Tagesordnungspunkt Nr. 5.2.2 „Mehrkosten der Miete“ zu vertagen.
| Ja - Stimmen: 15 | Nein - Stimmen: / | Enthaltungen: 1 |
Beschluss-Nr.: 58-07/2024
Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2022 der Landgemeinde Am Ohmberg
Der Gemeinderat der Gemeinde Am Ohmberg beschließt auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Eichsfeld vom 21.10.2024 die ordnungsgemäße Durchführung der Jahresrechnung 2022.
| Ja - Stimmen: 13 | Nein - Stimmen: 1 | Enthaltungen: 2 |
Beschluss-Nr.: 59-07/2024
Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2023 der Landgemeinde Am Ohmberg
Der Gemeinderat der Gemeinde Am Ohmberg beschließt auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Eichsfeld vom 21.10.2024 die ordnungsgemäße Durchführung der Jahresrechnung 2023.
| Ja - Stimmen: 13 | Nein - Stimmen: 1 | Enthaltungen: 2 |
Beschluss-Nr.: 60-07/2024
Entlastung des Bürgermeisters der Landgemeinde Am Ohmberg für das Rechnungsjahr 2022
Der Gemeinderat der Gemeinde Am Ohmberg beschließt auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Eichsfeld vom 21.10.2024 den Bürgermeister für das Rechnungsjahr 2022 nicht zu entlasten.
| Ja - Stimmen: 14 | Nein - Stimmen: / | Enthaltungen: / |
Beschluss-Nr.: 61-07/2024
Entlastung des Bürgermeisters der Landgemeinde Am Ohmberg für das Rechnungsjahr 2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Am Ohmberg beschließt auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Eichsfeld vom 21.10.2024 die Entlastung des Bürgermeisters für das Rechnungsjahr 2023.
| Ja - Stimmen: 14 | Nein - Stimmen: / | Enthaltungen: / |
Beschluss-Nr.: 62-07/2024
Übertragung der Sitzungsleitung für die Beschlussfassungen zur Entlastung des Beigeordneten
Der Gemeinderat der Gemeinde Am Ohmberg beschließt für die Beschlussfassungen zur Entlastung des Beigeordneten für das Rechnungsjahr 2022 (TOP 5.5.2) und für das Rechnungsjahr 2023 (TOP 5.5.3) die Sitzungsleitung an das älteste, anwesende Mitglied des Gemeinderates, Herr Hermann Richardt, zu übertragen.
| Ja - Stimmen: 13 | Nein - Stimmen: / | Enthaltungen: 1 |
Beschluss-Nr.: 63-07/2024
Entlastung des Beigeordneten der Landgemeinde Am Ohmberg für das Rechnungsjahr 2022
Der Gemeinderat der Gemeinde Am Ohmberg beschließt auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Eichsfeld vom 21.10.2024 die Entlastung des Beigeordneten für das Rechnungsjahr 2022.
| Ja - Stimmen: 6 | Nein - Stimmen: 6 | Enthaltungen: 2 |
| Der Beschluss ist abgelehnt. | ||
Beschluss-Nr.: 64-07/2024
Entlastung des Beigeordneten der Landgemeinde Am Ohmberg für das Rechnungsjahr 2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Am Ohmberg beschließt auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Eichsfeld vom 21.10.2024 die Entlastung des Beigeordneten für das Rechnungsjahr 2023.
| Ja - Stimmen: 12 | Nein - Stimmen: / | Enthaltungen: 2 |
Beschluss-Nr.: 65-07/2024
Vertrag zur Betreibung der Kindertageseinrichtungen Am Ohmberg OT Bischofferode - „St. Marien“ und OT Neustadt „St. Martin“ durch die Katholische Pfarrgemeinde „St. Marien“ Bischofferode
Der Gemeinderat der Gemeinde Am Ohmberg beschließt den Abschluss eines Vertrages mit der Katholischen Pfarrgemeinde „St. Marien" in 37345 Am Ohmberg, OT Bischofferode, Bischofferöder Hauptstraße 12, vertreten durch den Kirchenvorstand, dieser vertreten durch Herrn Pfarrer Dr. Herbert Meyer dienstansässig in 37345 Am Ohmberg, OT Bischofferode, Bischofferöder Hauptstraße 12, Kirchenvorstandsvorsitzender und zwei weitere Kirchenvorstandsmitglieder, zur Betreibung der Kindertageseinrichtungen „St. Marien“ OT Bischofferode und „St. Martin“ OT Neustadt.
| Ja - Stimmen: 16 | Nein - Stimmen: / | Enthaltungen: / |
Beschluss-Nr.: 66-07/2024
Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Am Ohmberg der geprüften Jahresrechnung 2022 der Landgemeinde Am Ohmberg
Der Gemeinderat der Gemeinde Am Ohmberg beschließt die Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Am Ohmberg wie folgt:
| Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) | 292 v. H. |
| Grundsteuer für Grundstücke (Grundsteuer B) | 482 v. H. |
| Gewerbesteuer | 395 v. H. |
| Ja - Stimmen: 5 | Nein - Stimmen: 2 | Enthaltungen: 9 |
Beschluss-Nr.: 67-07/2024
Übernahme einer Antragstellung (Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach dem Thüringer Landesprogramm für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen) für die ev. Kirchengemeinde Großbodungen bzgl. der Maßnahme „Sicherung und Instandsetzung Turmmauerwerk der St. Petri Kirche im OT Großbodungen“
Der Gemeinderat der Gemeinde Am Ohmberg beschließt hiermit, den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach dem Thüringer Landesprogramm für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen für die Maßnahme „Sicherung und Instandsetzung Turmmauerwerk der St. Petri Kirche im OT Großbodungen“ für die ev. Kirchengemeinde Großbodungen zu stellen.
| Ja - Stimmen: 16 | Nein - Stimmen: / | Enthaltungen: / |
Beschluss-Nr.: 68-07/2024
Übernahme einer Antragstellung (Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach dem Thüringer Landesprogramm für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen) für die kath. Kirchengemeinde St. Marien Bischofferode bzgl. der Maßnahme „Sicherung und Instandsetzung des Kirchturms der St. Marien Kirche im OT Bischofferode“
Der Gemeinderat der Gemeinde Am Ohmberg beschließt hiermit den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach dem Thüringer Landesprogramm für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen für die Maßnahme „Sicherung und Instandsetzung des Kirchturms der St. Marien Kirche im OT Bischofferode“ für die kath. Kirchengemeinde St. Marien Bischofferode zu stellen.
| Ja - Stimmen: 16 | Nein - Stimmen: / | Enthaltungen: / |
Beschluss-Nr.: 69-07/2024
Überprüfung des Beschlusses Nr. 46-06 vom 13.11.2024 (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Schwarzer Weg“ OT Hauröden nach § 31 Abs. 2 BauGB) nach Anhörung des Bauaufsichtsamtes des Landkreises Eichsfeld vom 21.11.2024
Der Gemeinderat der Landgemeinde Am Ohmberg hebt den Beschluss 46-06/2024 vom 13.11.2024 auf und stimmt dem Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) für die Gemarkung Hauröden in der Flur 1, Flurstück 94/52 folgende Vorhaben zu:
Befreiungsantrag 1
Vorhaben:
Befreiung von den textlichen Festsetzungen Nr. 3.2.1 (nicht überbaubare private Grundstücks-flächen) - Errichtung eines Geräteschuppens mit einer BGF von 14m² außerhalb des Baufensters.
Antragsteller:
Eigentümer der Flur 1, Flurstück 94/52
Festgesetzt ist:
Baugrenze laut Bebauungsplan
Geplant ist:
Errichtung eines Geräteschuppens mit einer BGF von 14m² - hier Legalisierung
Begründung:
Der bereits errichtete Geräteschuppen befindet sich außerhalb der Baugrenze des Bebauungsplans Nr. 4 Schwarzer Weg OT Hauröden. Die GRZ laut Bebauungsplan wird eingehalten
Befreiungsantrag 2
Vorhaben:
Befreiung von den textlichen Festsetzungen Nr. 5 (Wind- und Sichtschutzanlagen) - Befreiung der maximalen Länge und Höhe sowie der zulässigen Ausführung
Antragsteller:
Eigentümer der Flur 1, Flurstück 94/52
Festgesetzt ist:
Terrassen zugeordnete Sichtschutzanlagen dürfen eine Länge von 4,00m nicht überschreiten und belaufen auf eine maximale Höhe von 1,80m. Ihre Bauart ist durch Holz oder eine Pflanzung zu errichten.
Geplant ist:
Eine Höhe von 2,725m auf 1,65m Länge, sowie 1,80m Höhe auf 2,55m Länge - Gesamtlänge von 4,20m. Ausführung der Sichtschutzwand in massiver Bauweise.
Begründung:
Schutz vor Verwitterung & Sicht
| Ja - Stimmen: 11 | Nein - Stimmen: 1 | Enthaltungen: 4 |
Am Ohmberg, den 23.01.2025
gez. Karl - Josef Wand
Bürgermeister