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Amtsblatt der Landgemeinde am Ohmberg
Ausgabe 2/2025
Amtlicher Teil (AT)
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Öffentliche Bekanntmachung mit Aufforderung zur Räumung von Grabstätten auf den Friedhöfen der Gemeinde Am Ohmberg

Entsprechend § 11-Ruhezeiten- der Friedhofssatzung der Gemeinde Am Ohmberg in der derzeit gültigen Fassung sind nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihengrabstätten/Urnenreihengrabstätten oder nach der Entziehung von Grabstätten und Nutzungsrechten die Grabmale und sonstige bauliche Anlagen zu entfernen, unter Beachtung des § 37 -Alte Recht- der Friedhofsatzung der Gemeinde Am Ohmberg.

Auf den Ablauf der Ruhezeit wird hiermit hingewiesen:

Alle Gräber, welche die Liegezeit von 25 Jahren, im OT Großbodungen für Erdbestattungen 30 Jahre, erreicht oder überschritten haben, sind von dieser Entfernung/Räumung betroffen.

Sammeltermin für die Grabauflösung: Das Abräumen und Einebnen des Grabes nach Ablauf der maximalen Ruhezeit wird zukünftig an zwei zentralen Terminen im Frühjahr und Herbst durch die Gemeinde vorgenommen.

Die Landgemeinde Am Ohmberg führt Ende März/Anfang April Grabräumungen auf allen Friedhöfen im Gemeindegebiet durch. Wenn Sie eine Grabstätte durch die Gemeinde einebnen lassen möchten, wenden Sie sich bitte bis zum 21.03.2025 an Frau Müller im Rathaus, Raum 101, Telefonnummern 036077/9390-15 (friedhofswesen@lg-am-ohmberg.de). Für die Räumung und den Abtransport, sowie die Entsorgung der Grabmale werden Gebühren in Höhe von 120,- € erhoben.

Bei Räumung von Grabstätten durch den/die Nutzungsberechtigte/n selbst, sind Grabmale, Einfassung und Fundamente auf eigene Kosten zu entsorgen. Zudem ist zu beachten, dass jeglicher Aufwuchs inkl. Wurzeln, der Grabstein, die Grabumrandung sowie das Fundament aus der Erde zu entfernen sind. Des Weiteren ist die Fläche auf Bodenniveau mit gesiebtem Mutterboden aufzufüllen, einzuebnen und mit Rasensaat einzusäen. Nach erfolgter Einebnung ist die Friedhofsverwaltung davon in Kenntnis zu setzen.

Bei Fragen und Anregungen können Sie sich gerne an die Friedhofsverwaltung wenden.

Ihr Team der Gemeindeverwaltung