Auf der Grundlage der §§ 55 ff der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41 ff), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415), erlässt die Landgemeinde Am Ohmberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 5.757.100,00 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 3.552.300,00 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind in Höhe von 600.000,00 € vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und fortwirtschaftlichen Betriebe (A) | 271 v.H. |
| b) | für Grundstücke (B) | 389 v.H. |
| Gewerbesteuer
| 395 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 350.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Es gilt der vom Gemeinderat Am Ohmberg am 26.01.2023 beschlossene Stellenplan.
§ 7
Gemäß § 45 a Abs. 9 Satz 1 ThürKO betragen die Ortschaftsmittel pro Einwohner 5 €.
§ 8
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Am Ohmberg, 27.02.2023
gez. Steinecke — - Siegel -
Bürgermeister
Beschluss- und Genehmigungsvermerk:
| 1. | Mit Beschluss Nr.: 362 - 28/2022 vom 26.01.2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Am Ohmberg die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit dem Haushaltsplan und Anlagen beschlossen. | |||
| 2. | Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Eichsfeld hat, mit Bescheid vom 20.02.2023, auf Grundlage des § 63 Abs. 2 ThürKO, die Kreditaufnahme in Höhe von 600.000 € rechtsaufsichtlich genehmigt. | |||
| 3. | Die Ausfertigung der Haushaltssatzung der Gemeinde Am Ohmberg für das Haushaltsjahr 2023 erfolgte am 27.02.2023. | |||
| 4. | Die Haushaltssatzung der Gemeinde Am Ohmberg für das Haushaltsjahr 2023 wird in vollem Wortlaut gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO i V. m. § 21 Abs. 1 und 3 ThürKO sowie § 15 Abs.1 der Hauptsatzung der Gemeinde Am Ohmberg im Amtsblatt für die Gemeinde Am Ohmberg Nr.: 03 Jahrgang 11 vom 10.03.2023 bekannt gemacht. | |||
| 5. | Die Haushaltssatzung 2023 kann mit ihren Anlagen sowie der aufsichtsbehördlichen Genehmigung bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 ThürKO | |||
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| montags | von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr | ||
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| dienstags | von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr | ||
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| donnerstags | von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr | ||
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| freitags | von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr | ||
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| im Bürgerbüro der Gemeinde Am Ohmberg, im OT Großbodungen, eingesehen werden. | |||
Auslegungshinweis:
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen der Gemeinde Am Ohmberg für das Haushaltsjahr 2023 liegt gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO i. V. m. § 3 Abs. 2 der ThürBekVO in der Zeit
vom 10.03.2023 bis zum 24.03.2023
im Bürgerbüro der Gemeinde Am Ohmberg, OT Großbodungen, Fleckenstraße 49, 37345 Am Ohmberg, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Am Ohmberg, 27.02.2023
gez. Steinecke
Bürgermeister