Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,
aus rechtlichen Gründen war es bislang nicht mehr möglich, Geburtstagsjubiläen (ab Vollendung des 70. Lebensjahres) und Ehejubiläen (ab der Goldenen Hochzeit) im Ohmbergboten zu veröffentlichen.
Mit Ihrer einmaligen Zustimmung könnte eine solche Veröffentlichung wieder vorgenommen werden.
Bei Interesse bitte ich den nachstehenden Abschnitt zu vervollständigen und mit Ihrer Unterschrift versehen an unsere Gemeindeverwaltung zurückzureichen.
Im Falle von Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Karl-Josef Wand
Ihr Bürgermeister
Nach dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 sind Veröffentlichungen von Geburtstagen und Ehejubiläen im Ohmbergboten nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der Jubilare möglich.
Die Verwaltung hatte daher die Veröffentlichung eingestellt, da der Aufwand für die Beschaffung der Zustimmungen unverhältnismäßig ist.
Auf vielfachen Wunsch soll allerdings die Möglichkeit eröffnet werden, zukünftig Geburtstags- und Ehejubiläen wieder im Mitteilungsblatt zu veröffentlichen. Hierzu ist mit diesem Formblatt die ausdrückliche Zustimmung zu erteilen. Veröffentlicht werden nur Geburtstage ab dem 70. Geburtstag und danach alle 5 Jahre sowie Ehejubiläen ab 50 Jahren (Goldene Hochzeit).
Ich erteile der Gemeinde Am Ohmberg hiermit mein Einverständnis zur Veröffentlichung meines Geburtstags- und/oder meines Ehejubiläums im Mitteilungsblatt. Die Veröffentlichung kann nur durchgeführt werden, wenn die Einverständniserklärung rechtzeitig der Verwaltung vorliegt.
Zustimmung wird erteilt für:
| O | zukünftige Geburtstagsjubiläen |
| O | Kommende Ehejubiläen (Unterschrift des Ehegatten erforderlich) |
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Name, Vorname
Anschrift
Ort, Datum — Unterschrift
Wird das Einverständnis von einem gesetzlichen Vertreter erklärt, ist ein entsprechender Nachweis beizufügen! Bitte beachten: Das Bundesmeldegesetz räumt Ihnen jederzeit die Möglichkeit ein, der Übermittlung von persönlichen Daten ohne Angaben von Gründen zu widersprechen.