Auf der Grundlage der §§ 55 ff der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41 ff), zuletzt geändert durch Artikel 1 Siebtes ÄndG vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), erlässt die Landgemeinde Am Ohmberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 5.992.300,00 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.136.200,00 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wurden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und fortwirtschaftlichen Betriebe (A) | 271 v.H. |
| b) | für Grundstücke (B) | 389 v.H. |
| Gewerbesteuer | 395 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 350.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Es gilt der vom Gemeinderat Am Ohmberg am 24.01.2024 beschlossene Stellenplan.
§ 7
Gemäß § 45 a Abs. 9 Satz 1 ThürKO betragen die Ortschaftsmittel pro Einwohner 5 €.
§ 8
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Am Ohmberg, 01.03.2024
gez. Karl-Josef Wand — -Siegel-
Bürgermeister
Beschluss- und Genehmigungsvermerk:
—
| montags | von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
|
| dienstags | von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr | und |
| von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr |
|
| donnerstags | von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr | und |
| von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr |
|
| freitags | von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
|
im Bürgerbüro der Gemeinde Am Ohmberg, im OT Großbodungen, eingesehen werden.
Auslegungshinweis:
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen der Gemeinde Am Ohmberg für das Haushaltsjahr 2024 liegt gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO i. V. m. § 3 Abs. 2 der ThürBekVO in der Zeit
vom 08.03.2024 bis zum 22.03.2024
im Bürgerbüro der Gemeinde Am Ohmberg, OT Großbodungen, Fleckenstraße 49, 37345 Am Ohmberg, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Am Ohmberg, 01.03.2024
gez. Karl-Josef Wand
Bürgermeister