Titel Logo
Amtsblatt der Landgemeinde am Ohmberg
Ausgabe 3/2024
Amtlicher Teil (AT)
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachungen

Haushaltssatzung

der Gemeinde Am Ohmberg

für das Haushaltsjahr 2024

Auf der Grundlage der §§ 55 ff der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41 ff), zuletzt geändert durch Artikel 1 Siebtes ÄndG vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), erlässt die Landgemeinde Am Ohmberg folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

5.992.300,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

2.136.200,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wurden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer

a)

für die land- und fortwirtschaftlichen Betriebe (A)

271 v.H.

b)

für Grundstücke (B)

389 v.H.

Gewerbesteuer

395 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 350.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Es gilt der vom Gemeinderat Am Ohmberg am 24.01.2024 beschlossene Stellenplan.

§ 7

Gemäß § 45 a Abs. 9 Satz 1 ThürKO betragen die Ortschaftsmittel pro Einwohner 5 €.

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Am Ohmberg, 01.03.2024

gez. Karl-Josef Wand  —  -Siegel-

Bürgermeister

Beschluss- und Genehmigungsvermerk:

  1. Mit Beschluss Nr.: 467 - 38/2024 vom 24.01.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Am Ohmberg die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit dem Haushaltsplan und Anlagen beschlossen.
  2. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Eichsfeld hat, mit Schreiben vom 29.01.2024, die Haushaltsatzung für das Jahr 2024 zur Kenntnis genommen. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
  3. Die Ausfertigung der Haushaltssatzung der Gemeinde Am Ohmberg für das Haushaltsjahr 2024 erfolgte am 01.03.2024.
  4. Die Haushaltssatzung der Gemeinde Am Ohmberg für das Haushaltsjahr 2024 wird in vollem Wortlaut gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO i V. m. § 21 Abs. 1 und 3 ThürKO sowie § 15 Abs.1 der Hauptsatzung der Gemeinde Am Ohmberg im Amtsblatt für die Gemeinde Am Ohmberg Nr.: 03 Jahrgang 12 vom 08.03.2024 bekannt gemacht.
  5. Die Haushaltssatzung 2024 kann mit ihren Anlagen sowie der aufsichtsbehördlichen Genehmigung bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 ThürKO

 — 

montags

von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

dienstags

von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und

von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr

donnerstags

von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und

von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

freitags

von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

im Bürgerbüro der Gemeinde Am Ohmberg, im OT Großbodungen, eingesehen werden.

Auslegungshinweis:

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen der Gemeinde Am Ohmberg für das Haushaltsjahr 2024 liegt gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO i. V. m. § 3 Abs. 2 der ThürBekVO in der Zeit

vom 08.03.2024 bis zum 22.03.2024

im Bürgerbüro der Gemeinde Am Ohmberg, OT Großbodungen, Fleckenstraße 49, 37345 Am Ohmberg, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Am Ohmberg, 01.03.2024

gez. Karl-Josef Wand

Bürgermeister