Quelle: Planzeichnung AI GmbH KVU, Straße der Einheit 85, 37318 Uder
Der Gemeinderat der Gemeinde Am Ohmberg hat in seiner Sitzung am 27.10.2022 den Beschluss Nr. 340-26/2022 über die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden und Versorgungsunternehmen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ OT Großbodungen gefasst.
Die Öffentlichkeit, die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden und Versorgungsunternehmen sind gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) über die Planung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ im OT Großbodungen öffentlich zu unterrichten.
Ziel und Zweck der Planung
Die Gemeinde „Am Ohmberg“ beabsichtigt mit der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ im OT Großbodungen weiterhin die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Absicherung und Weiterentwicklung der Nahversorgung der Bevölkerung mit Waren des täglichen Bedarfs (Vollsortiment) sicherzustellen. Zusätzlich ist durch den Nutzer des Einzelhandelmarktes (Vorhabenträger) der Aufbau einer Photovoltaikfreiflächenanlage auf den im Eigentum befindlichen Flächen vorgesehen.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ im OT Großbodungen, bestehend aus Teil A Planzeichnung und Teil B Textliche Festsetzung nebst dessen Begründung (jeweils in der Fassung vom März 2023), können entsprechend § 3 Abs.2 BauGB in Verbindung mit § 3 Thüringer Bekanntmachungsverordnung (ThürBekVO), in der Zeit
vom 24. April 2023 bis 26. Mai 2023
im Bauverwaltungsamt der Gemeinde Am Ohmberg, Bischofferöder Hauptstraße 11, Raum 03, 37345 Am Ohmberg eingesehen werden.
Öffnungszeiten
| Montag | -- | 13.00 - 16.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 - 12.00 Uhr | 14.00 - 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 - 12.00 Uhr | 14.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr | -- |
Zusätzlich können die Unterlagen im gleichen Zeitraum im Internet auf der Seite der Gemeinde Am Ohmberg eingesehen werden: www.lg-am-ohmberg.de.
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Öffnungszeiten mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitverfahrens eingewilligt.
Anlage: Übersichts- und Lageplan
Am Ohmberg, 12.04.2023
Karl-Josef Wand
Bürgermeister
Übersichts- und Lageplan
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ OT Großbodungen