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Amtsblatt Eichsfeld Südharz
Ausgabe 4/2023
Nichtamtlicher Teil (NaT)
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Öffentliche Aufforderung zur Straßenreinigung sowie Beseitigung von Gehölzen, die in den Straßenraum hineinragen

Es wird immer wieder festgestellt, dass der Straßenraum bzw. der Gehweg entlang einiger Grundstücke in den Ortsgemeinden zum Teil erheblich verschmutzt ist.

Zudem ragen von manchen Grundstücken Anpflanzungen (Sträucher, Äste u.a.) derart in den öffentlichen Verkehrsraum hinein, dass hierdurch die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erschwert oder gar gefährdet wird.

Außerdem ist darauf zu achten, dass Verkehrszeichen und Straßenleuchten nicht durch Überwuchs von Privatgrundstücken verdeckt werden. Die Anpflanzungen sind so zurückzuschneiden, dass Verkehrszeichen von den Verkehrsteilnehmern rechtzeitig ohne Beeinträchtigung wahrgenommen werden können.

zur Straßenreinigung sowie Beseitigung von Gehölzen, die in den Straßenraum hineinragen

Eigentümer und Besitzer von bebauten und unbebauten Grundstücken in Wohn- und Gewerbegebieten werden daher aufgefordert, ihrer Straßenreinigungspflicht nach der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Am Ohmberg vom 08. Dezember 2011 nachzukommen und Anpflanzungen, die in den öffentlichen Verkehrsraum (Gehweg, Fahrbahn u.a.) hineinragen bzw. Verkehrszeichen oder Straßenleuchten verdecken zurückzuschneiden.

Die Straßenreinigungspflicht umfasst insbesondere das Säubern der Straße bzw. der Gehwege, die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras, Unkraut und sonstigem Unrat jeder Art, die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und Durchlässe. Das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das Kehren in Kanäle und Straßeneinläufe ist unzulässig.

Das Unterlassen der Straßenreinigungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Zukünftig erfolgen regelmäßige Kontrollen (im Übrigen auch im Bereich des ruhenden Verkehrs).

Ordnungsamt

Gemeinde Am Ohmberg