Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV), Betrieb Kali-Spat-Erz, Am Petersenschacht 9 in 99706 Sondershausen stellte beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) den Antrag auf Zulassung des „Betriebsplans gemäß § 22a ABBergV - Betrieb einer Abfallentsorgungseinrichtung im Bergwerk Bischofferode“. Gemäß dem § 22a Abs. 3 Satz 3 der Allgemeinen Bundesbergverordnung (ABBergV) sind „Betriebspläne für die Zulassung von Abfallentsorgungseinrichtungen, die der Ablagerung von ungefährlichen nicht inerten bergbaulichen Abfällen dienen, von der zuständigen Behörde auszulegen“.
Das TLUBN ist in diesem Betriebsplanverfahren gemäß § 1 Abs. 1 der Thüringer Verordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Bundesberggesetz für die Zulassung zuständig.
1. Der Antrag auf Zulassung der Abfallentsorgungseinrichtung vom 01. September 2023 und der „Betriebsplans gemäß § 22a ABBergV - Betrieb einer Abfallentsorgungseinrichtung im Bergwerk Bischofferode“ vom 31. August 2023 zum Vorhaben werden in der Zeit vom
23. April 2024 bis einschließlich 22. Mai 2024
| - in der Landgemeinde Am Ohmberg, Bürgerbüro, Fleckenstr. 49 in 37345 Am Ohmberg | |
| Montag | von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr |
| Dienstag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr |
| Donnerstag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr |
| Freitag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
und
| - in der Landgemeinde Sonnenstein, Bürgerbüro, Bahnhofstr. 12 in 37345 Sonnenstein | |
| Montag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr |
| Donnerstag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
und
| - im Thüringer Landesamt für Umwelt Bergbau und Naturschutz (TLUBN), Außenstelle Gera, Puschkinplatz 7, 07545 Gera, Zimmer 316 | |
| Montag bis Donnerstag | von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr |
| Freitag | von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr |
zur Einsichtnahme ausgelegt.
2. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bei den vorgenannten Stellen bis einschließlich 05. Juni 2024 schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Betriebsplan erheben. Etwaige Stellungnahmen von anerkannten Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sind bei den vorgenannten Stellen innerhalb der Einwendungsfrist vorzubringen. Mit Ablauf dieser Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
3. Bei Eingaben, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleich lautender Texte eingereicht worden sind (gleichförmige Eingaben), gilt nach § 17 Abs. 1 VwVfG derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von den übrigen Unterzeichnern als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Gleichförmige Eingaben, bei welchen die Angaben nach dem vorvorigen Satz nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten oder als Vertreter nicht eine natürliche Person benennen, werden unberücksichtigt gelassen. Ebenso werden gleichförmige Eingaben insoweit unberücksichtigt gelassen, als Unterzeichner ihre Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angeben.
4. Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
5. Kosten, die durch die Einsichtnahme in die ausgelegten Unterlagen und/oder durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehen, können nicht erstattet werden.
6. Diese Bekanntmachung wird auf der Homepage des TLUBN (www.tlubn.thueringen.de) unter der Rubrik Service; Amtliche Bekanntmachungen und die auszulegenden Antragsunterlagen werden auf der Homepage des TLUBN (www.tlubn.thueringen.de) unter der Rubrik Service; Anhörungs- und Auslegungsverfahren; Bergbau veröffentlicht.
Jena, den 20. März 2022
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Der Präsident
Mario Suckert