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Amtsblatt der Landgemeinde am Ohmberg
Ausgabe 4/2025
Amtlicher Teil (AT)
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Haushaltssatzung

der Gemeinde Am Ohmberg für das Haushaltsjahr 2025

Auf der Grundlage der §§ 55 ff der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41 ff), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), erlässt die Landgemeinde Am Ohmberg folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

6.445.400,00 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.473.800,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wurden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Nicht besetzt1

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 350.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Es gilt der vom Gemeinderat Am Ohmberg am 19.02.2025 beschlossene Stellenplan.

§ 7

Gemäß § 45 a Abs. 9 Satz 1 ThürKO betragen die Ortschaftsmittel pro Einwohner 5 €.

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Am Ohmberg, 21.03.2025

Gemeinde Am Ohmberg

gez. Karl-Josef Wand  —  - Siegel -

Bürgermeister

1Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer wurden in einer gesonderten Hebesatzsatzung festgelegt.

Beschluss- und Genehmigungsvermerk:

1.

Mit Beschluss Nr.: 81-09/2025 vom 19.02.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Am Ohmberg die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 mit dem Haushaltsplan und Anlagen beschlossen.

2.

Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Eichsfeld hat mit Schreiben vom 20.03.2025 die Haushaltsatzung für das Jahr 2025 gewürdigt. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

3.

Die Ausfertigung der Haushaltssatzung der Gemeinde Am Ohmberg für das Haushaltsjahr 2025 erfolgte am 21.03.2025.

4.

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Am Ohmberg für das Haushaltsjahr 2025 wird in vollem Wortlaut gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO i V. m. § 21 Abs. 1 und 3 ThürKO sowie § 15 Abs.1 der Hauptsatzung der Gemeinde Am Ohmberg im Amtsblatt für die Gemeinde Am Ohmberg Nr.: 04 Jahrgang 13 vom 11.04.2025 bekannt gemacht.

5.

Die Haushaltssatzung 2025 kann mit ihren Anlagen sowie der aufsichtsbehördlichen Würdigung bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 ThürKO

montags

von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr

dienstags

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr

donnerstags

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

freitags

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

im Bürgerbüro der Gemeinde Am Ohmberg, im OT Großbodungen, eingesehen werden.

Auslegungshinweis:

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen der Gemeinde Am Ohmberg für das Haushaltsjahr 2025 liegt gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO i. V. m. § 3 Abs. 2 der ThürBekVO in der Zeit

vom 11.04.2025 bis zum 25.04.2025

im Bürgerbüro der Gemeinde Am Ohmberg, OT Großbodungen, Fleckenstraße 49, 37345 Am Ohmberg, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Am Ohmberg, 21.03.2025

gez. Karl-Josef Wand

Bürgermeister