Auf der Grundlage der §§ 55 ff der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41 ff), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22, 47), erlässt die Landgemeinde Am Ohmberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 6.693.400,00 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.231.300,00 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wurden nicht festgesetzt.
nachrichtlich: Kreditaufnahme mit Kapitaldienstfinanzierung nach dem ThürKIpG in Höhe von 347.000 €.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Nicht besetzt1
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 350.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Es gilt der vom Gemeinderat Am Ohmberg am 11.02.2026 beschlossene Stellenplan.
§ 7
Gemäß § 45 a Abs. 9 Satz 1 ThürKO betragen die Ortschaftsmittel pro Einwohner 5 €.
§ 8
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Am Ohmberg, den 12.03.2026
gez. Wand ⇔ - Siegel -
Bürgermeister
1 Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer wurden in einer gesonderten Hebesatzsatzung vom 24.02.2026 festgelegt.
Beschluss- und Genehmigungsvermerk:
| 1. | Mit Beschluss Nr.: 169-17/2026 vom 11.02.2026 hat der Gemeinderat der Gemeinde Am Ohmberg die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 mit dem Haushaltsplan und Anlagen beschlossen. | |
| 2. | Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Eichsfeld hat mit Schreiben vom 11.03.2026 die Haushaltsatzung für das Jahr 2026 gewürdigt. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. | |
| 3. | Die Ausfertigung der Haushaltssatzung der Gemeinde Am Ohmberg für das Haushaltsjahr 2026 erfolgte am 12.03.2026. | |
| 4. | Die Haushaltssatzung der Gemeinde Am Ohmberg für das Haushaltsjahr 2026 wird in vollem Wortlaut gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO i V. m. § 21 Abs. 1 und 3 ThürKO sowie § 15 Abs.1 der Hauptsatzung der Gemeinde Am Ohmberg im Amtsblatt für die Gemeinde Am Ohmberg Nr.: 04 Jahrgang 14 vom 10.04.2026 bekannt gemacht. | |
| 5. | Die Haushaltssatzung 2026 kann mit ihren Anlagen sowie der aufsichtsbehördlichen Würdigung bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 ThürKO | |
| montags | von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
| dienstags | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr |
| donnerstags | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr |
| freitags | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| im Bürgerbüro der Gemeinde Am Ohmberg, im OT Großbodungen, eingesehen werden. | |
Auslegungshinweis:
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen der Gemeinde Am Ohmberg für das Haushaltsjahr 2026 liegt gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO i. V. m. § 3 Abs. 2 der ThürBekVO in der Zeit
vom 10.04.2026 bis zum 24.04.2026
im Bürgerbüro der Gemeinde Am Ohmberg, OT Großbodungen, Fleckenstraße 49, 37345 Am Ohmberg, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Am Ohmberg, 12.03.2026
gez. Karl-Josef Wand
Bürgermeister