| hier: | frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1), 4 (1) BauGB |
Der Gemeinderat der Gemeinde Am Ohmberg hat in seiner Sitzung am 20.08.2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Lebensmittelmarkt Großbodungen" der Gemeinde Am Ohmberg beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß Baugesetzbuch damit eingeleitet. Der räumliche Geltungsbereich ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich.
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtliche Grundlage für die baulichen Nutzungen im Geltungsbereich herzustellen und zu sichern.
Der Entwurf zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Lebensmittelmarkt Großbodungen" der Gemeinde Am Ohmberg und die Begründung mit Umweltbericht werden im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum
vom 10.04.2026 bis 11.05.2026
öffentlich im Internet unter der Adresse:
Home unter
Aktuelle Bebauungsplanverfahren
zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Als zusätzliches Informationsangebot werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum an nachfolgender Stelle innerhalb der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden. Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder nach gesonderter Terminabsprache möglich:
Bauverwaltungsamt der Gemeinde Am Ohmberg, Bischofferöder Hauptstraße 11, Raum 03, 37345 Am Ohmberg OT Bischofferode
| Öffnungszeiten: | |||
| Montag | 09.00 - 13.00 Uhr | ||
| Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr | und | 13.00 - 17.30 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen | ||
| Donnerstag | 09.00 - 12.00 Uhr | und | 13.00 - 15.30 Uhr |
| Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr | ||
Stellungnahmen können während der o.g. Frist von jedermann abgegeben werden. Die Übermittlung der Stellungnahmen sollte vorrangig auf elektronischem Wege an poststelle@lg-am-ohmberg.de erfolgen.
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an die Landgemeinde Am Ohmberg, Fleckenstraße 49, 37345 Am Ohmberg gesandt oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Gemeinde Am Ohmberg unberücksichtigt bleiben können.
Hinweis:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Ebenso wird über die eingegangenen Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates beraten und entschieden.
Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung persönlicher Daten zum Zweck der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt.
gez. Karl-Josef Wand
Bürgermeister
Anlage: Übersichts- und Lageplan