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Amtsblatt der Landgemeinde am Ohmberg
Ausgabe 5/2024
Amtlicher Teil (AT)
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Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters der Ortschaft Neustadt in der Gemeinde Am Ohmberg am 26. Mai 2024

Gemeinde Am Ohmberg

Wahlleiterin

Bekanntmachung

der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters der Ortschaft Neustadt in der Gemeinde Am Ohmberg am 26. Mai 2024

Der Wahlausschuss der Gemeinde Am Ohmberg hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters der Ortschaft Neustadt der Gemeinde Am Ohmberg als gültig zugelassen, der hiermit bekannt gegeben wird.

In den Erklärungen der Bewerber nach § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG wurden die Fragen ob sie wissentlich als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet haben, mit „Nein“ beantwortet. Der Bewerber erklärte sich mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Amt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesarchiv (die dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen der Staatssicherheit zugeordnete Behörde wurde mit Wirkung zum 17. Juni 2021 aufgelöst und die Aufgaben an das Bundesarchiv überführt) einverstanden. Der Bewerbe erklärte, dass ihnen die Eignung für eine Berufung in das Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt.

Die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat eine Stimme.

Es ist nur ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler kann seine Stimme vergeben, indem er den Bewerber des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

Am Ohmberg, 02. Mai 2024

gez. Palau

Wahlleiterin