Übersichtsplan zum Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Der Gemeinderat der Gemeinde Am Ohmberg hat am 30.04.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 für das Sonstige Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO „Neubau eines Lebensmittel-Discountmarktes mit Bäckereifiliale, Café und Imbiss mit Außensitzbereich“ im Ortsteil Bischofferode der Gemeinde Am Ohmberg sowie die Begründung mit Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich nördlich der Ortslage Bischofferode. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung eines Lebensmittel-Discount-Marktes mit einer Verkaufsfläche von 799 m² mit Bäckereifiliale, Café / Imbiss, Außensitzbereich und zugehörigen Nebenanlagen wie Stellplätzen, Einkaufswagenbox etc. schaffen.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 26/5, 26/7, 26/9 und 26/10 in der Flur 6 der Gemarkung Bischofferode
Für den räumlichen Geltungsbereich ist der beigefügte Lageplan maßgebend.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 für das Sonstige Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO „Neubau eines Lebensmittel-Discountmarktes mit Bäckereifiliale, Café und Imbiss mit Außensitzbereich“ im Ortsteil Bischofferode erfolgt durch öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit Begründung und Umweltbericht, den erstellten Gutachten sowie den der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, die zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan erstellten Gutachten sowie die der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden zur Einsicht in der Zeit vom
12. Mai 2025 bis einschließlich 18. Juni 2025
auf der lnternetseite der Landgemeinde Am Ohmberg unter
öffentliche Bekanntmachungen - Landgemeinde Am Ohmberg
bereitgehalten und können heruntergeladen werden.
Darüber hinaus liegen die Unterlagen zur Einsichtnahme im Bauverwaltungsamt der Gemeinde Am Ohmberg, Haus 2, Bischofferöder Hauptstraße 11, 37345 Am Ohmberg OT Bischofferode, während der Sprechzeiten
| Montag: | 09.00 - 13.00 Uhr |
| Dienstag: | 09.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 17.30 Uhr |
| Donnerstag: | 09.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 15.30 Uhr |
| Freitag: | 09.00 - 12.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauverwaltungsamt@lg-am-ohmberg.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich. Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Zu den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung mit ausgelegt werden, sind neben dem Umweltbericht folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
| I. | Aus dem Umweltbericht | |
| 1. | Angaben zum Schutzgut natürliche Ressource Fläche Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, u.a. mit Ausführungen zum Flächenverbrauch und zur Flächenversiegelung. |
| 2. | Angaben zum Schutzgut Boden / Geologie / Altlasten Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes u.a. zur Speicher- und Reglerfunktion des Bodens, zur biotischen Lebensraumfunktion, zur natürlichen Ertragsfunktion und zur Vorbelastung des Bodens mit Ausführungen zur Überformung des Bodens, zum Verlust von Bodenteilfunktionen und zur Versiegelung. |
| 3. | Angaben zum Schutzgut Wasser Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, u.a. mit Ausführungen zum Grundwasser und zur Ableitung von Schmutz- und Oberflächenwasser. |
| 4. | Angaben zum Schutzgut Klima und Luft Bestandsbeschreibung und Bewertung der bau- und anlagebedingten Auswirkungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, u.a. mit Ausführungen zum Lokalklima und zum Mikroklima. |
| 5. | Angaben zum Schutzgut Tiere und Pflanzen Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf im Geltungsbereich vorhandene Vegetationsstrukturen, Biotope und Fauna mit Ausführungen zu den Auswirkungen der Planung. |
| 6. | Angaben zum Schutzgut Landschaftsbild und Erholungseignung Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf das Landschaftsbild und die Erholungseignung. |
| 7. | Angaben zum Schutzgut Mensch Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf das Schutzgut Mensch, u.a. im Hinblick auf Verkehr und Schallimmissionen. |
| 8. | Angaben zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter Bestandsbeschreibung und Bewertung mit Hinweis auf das Vorkommen von Kultur- und Sachgütern in der Umgebung des Plangebietes. |
| 9. | Angaben zu weiteren Belangen des Umweltschutzes Angaben zu den Auswirkungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf Emissionen, Abfall, Abwasser, Luftqualität und Unfällen und Katastrophen. |
| 10. | Angaben zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Darstellung und Bewertung der Wechselwirkungen und deren gegenseitiger Beeinflussung. |
| 11. | Angaben zu Maßnahmen zur Minderung oder zum Ausgleich von Umweltauswirkungen Ausführungen zur Eingriffsminimierung und zum Ausgleich der mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans einhergehenden Beeinträchtigungen der Schutzgüter. |
| II. | Aus dem Baugrundgutachten für den Neubau eines Penny-Marktes in Bischofferode vom 08.12.2023: Angaben zu den geologischen und hydrogeologischen Verhältnissen im Plangebiet, zur Hochwassergefährdung und zur Vorbelastung des Bodens mit Empfehlungen für die Durchführung der Baumaßnahme. | |
| III. | Aus der schalltechnischen Untersuchung zum Neubau eines Lebensmittelmarktes an der Weißenborner Straße in Bischofferode vom 12.11.2024: Angaben zu den zu erwartenden auf die benachbarte Bebauung einwirkenden Lärmimmissionen mit Anforderungen und Hinweisen zu deren Minimierung. | |
| IV. | Aus den HBS-Berechnungen zur Anbindung eines Einkaufsmarktes vom 02.08.2022: Angaben zu den Auswirkungen der geplanten Erschließung und der damit zusammenhängenden Zu- und Abfahrtsströme auf die Weißenborner Straße. | |
| V. | Aus der Genehmigungsplanung zur Entwässerung des geplanten Penny-Marktes an der Weißenborner Straße in Bischofferode vom 17.03.2025: Angaben zur Ableitung von Schmutz- und Regenwasser, zur Regenrückhaltung und zum Überflutungsnachweis. | |
| VI. | Aus der markscheiderischen Stellungnahme zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan vom 05.07.2024: Angaben zur Historie des Bergbaus im Bereich des Plangebietes mit Hinweisen zum Verlauf des Senkungsprozesses der Tagesoberfläche. | |
| VII. | Aus der Auswirkungsanalyse zur Verlagerung des Penny-Lebensmittelmarktes in die Weißenborner Straße vom 28.11.2024: Angaben zum Einzugsbereich und zur fußläufigen Erreichbarkeit des Lebensmittelmarktes. | |
| VIII. | Aus den umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes | ||
| 1. | Stellungnahme der Öffentlichkeit vom 15.11.2020 | |
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| Hinweise zu den zu erwartenden Lärmimmissionen auf die benachbarte Wohnbebauung. | |
| 2. | Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 26.07.2024 | |
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| - | Kritische Bewertung der Inanspruchnahme bisher unversiegelter, landwirtschaftlich genutzter Flächen und Hinweis zu den Grundsätzen des Landesentwicklungsprogramms Thüringen zu den Prinzipien „Innen- vor Außenentwicklung“, und „Nachnutzung vor Flächenneuinanspruchnahme“. |
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| - | Hinweis zur Einbindung des Planstandorts der Photovoltaik-Freiflächenanlage in ein gesamtgemeindliches Konzept. |
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| - | Hinweis auf das Erfordernis der Übereinstimmung der Planung mit den Zielen der Raumordnung. |
| 3. | Stellungnahme des Landkreises Eichsfeld vom 01.08.2024 | |
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| - | Hinweise zur nicht gegebenen Betroffenheit von Schutzgebieten, zu artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen und zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. |
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| - | Hinweise zur Ergänzung der Angaben zur Versorgungs- und Entsorgungssituation im Plangebiet und zur Ableitung von Niederschlagswasser. |
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| - | Hinweise zur Berücksichtigung immissionsschutzrechtlicher Belange in Bezug auf die umgebende Bebauung. |
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| - | Hinweis zur Reduzierung der im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzten Grundflächenzahl. |
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| - | Hinweise zur Betrachtung der Belange des Bodenschutzes. |
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| - | Hinweise zum Brand- und Katastrophenschutz im Hinblick auf die Löschwasserversorgung, die Belange der Feuerwehr und die technische Gestaltung der Photovoltaik-Freiflächenanlage. |
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| - | Hinweis zur Anzeigepflicht und zum Umgang mit archäologischen Funden und Fundstellen. |
| 4. | Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlicher Raum (TLLLR) vom 17.07.2024 | |
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| - | Hinweis auf die Lage des Plangebietes außerhalb von regionalplanerisch ausgewiesenen Vorrang- oder Vorbehaltsgebieten für die Landwirtschaft. |
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| - | Hinweise zum Schutz des Mutterbodens und zur Einhaltung des Gebotes zur größtmöglichen Schonung des Außenbereichs. |
| 5. | Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) vom 17.07.2024 | |
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| - | Hinweis auf die Bedeutung der durch den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes verlaufenden Haldenwasserleitung für das System der Salzlaststeuerung im Südharz. |
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| - | Hinweise zur Einhaltung der schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005, Teil 1, zur Einhaltung der DIN 4109 bei der baulichen Ausführung von Gebäuden und zur Beachtung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm. |
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| - | Hinweis zur Beachtung des Geologiedatengesetzes und zur Anzeigepflicht geologischer Untersuchungen. |
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| - | Hinweise zur Geologie des Plangebietes und zur Subrosionsgefährdung. |
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| - | Hinweise zur Lage des Plangebietes im Bergwerkseigentum „Bischofferode-Nord“, zu Senkungsprozessen der Tagesoberfläche und zu Gefährdungen durch Altbergbau und unterirdischen Hohlräumen. |
| 6. | Stellungnahme des Thüringischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie, Fachbereich Bau- und Kunstdenkmalpflege, vom 25.07.2024 | |
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| Hinweise auf die in der Umgebung des Plangebietes vorhandenen Kulturdenkmale und auf die mit der Umsetzung des Planvorhabens einhergehenden Veränderung des Orts- und Landschaftsbildes. | |
| 7. | Stellungnahme des Landesamtes für Bau und Verkehr (TLBV) vom 14.08.2024 | |
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| - | Hinweise zur fußläufigen Erschließung des Plangebietes und zum Erfordernis der Betrachtung des aufgrund des Planvorhabens zu erwartenden Verkehrs. |
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| - | Hinweis zur Vorlage eines Blendgutachtens bzgl. der geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage. |
| 8. | Stellungnahme der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH vom 30.07.2024 | |
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| Hinweis auf die das Plangebiet querende Haldenwasserleitung und die Beachtung eines entsprechenden Schutzstreifens und Hinweis auf die bergbaubedingten Beeinflussungen des Plangebietes. | |
| 9. | Stellungnahme der Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e.V. vom 31.07.2024 | |
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| - | Hinweis zum Bodenschutz und zur Minimierung der Flächenversiegelung. |
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| - | Hinweis zur Installation einer Dach-Solaranlage anstelle der Photovoltaik-Freiflächenanlage. |
| 10. | Stellungnahme des Arbeitskreises Heimische Orchideen Thüringen e.V. vom 22.07.2024 | |
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| Hinweise auf den sorgfältigen Umgang mit dem Schutzgut Pflanze, zur Minimierung der Flächeninanspruchnahme und der negativen Auswirkungen auf Natur und Umwelt. | |
| 11. | Stellungnahme des Landesjagdverbandes Thüringen e.V. vom 02.07.2024 | |
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| - | Hinweis auf die Beachtung der Brut- und Setzzeit bei der Umsetzung des Planvorhabens. |
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| - | Hinweise zu den Auswirkungen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf das Landschaftsbild und auf die Barrierewirkung für wandernde Wildtiere mit Anregungen zur naturschutzfachlich sinnvollen Gestaltung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen. |
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Am Ohmberg ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
gez. Karl-Josef Wand
Bürgermeister