Übersichtsplan zum Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung (rot gekennzeichnet)
Der Gemeinderat der Gemeinde Am Ohmberg hat am 30.04.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 2. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Am Ohmberg für die Fläche des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 für das Sonstige Sondergebiet Handel mit der Zweckbestimmung Lebensmittelmarkt gemäß § 11 BauNVO im Ortsteil Bischofferode der Gemeinde Am Ohmberg sowie die Begründung mit Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Am Ohmberg erfolgt durch öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit Begründung und Umweltbericht sowie den der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet.
Der Entwurf der 2. Teiländerung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht sowie die der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden zur Einsicht in der Zeit
vom 12. Mai 2025 bis einschließlich 18. Juni 2025
auf der lnternetseite der Landgemeinde Am Ohmberg unter
öffentliche Bekanntmachungen - Landgemeinde Am Ohmberg
bereitgehalten und können heruntergeladen werden.
Der Entwurf der 2. Teiländerung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht sowie die der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen ergänzend zu der Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde Am Ohmberg im Bauverwaltungsamt der Gemeinde Am Ohmberg, Haus 2, Bischofferöder Hauptstraße 11, 37345 Am Ohmberg OT Bischofferode, während der Sprechzeiten
| Montag: | 09.00 - 13.00 Uhr |
| Dienstag: | 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 17.30 Uhr |
| Donnerstag: | 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 15.30 Uhr |
| Freitag: | 09.00 - 12.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauverwaltungsamt@lg-am-ohmberg.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.
Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 2. Teiländerung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.
Ergänzend weist die Gemeinde gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hin, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Folgende nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung mit ausgelegt werden, sind verfügbar:
| I. | Aus dem Umweltbericht | |
| 1. | Angaben zum Schutzgut Fläche Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen der FNP-Änderung, u.a. mit Ausführungen zur anthropogenen Vorbelastung, zum Flächenverbrauch und zur Flächenversiegelung. |
| 2. | Angaben zum Schutzgut Boden / Geologie Bestandsbeschreibung zum geologischen Untergrund, Bewertung des Bodens in Bezug auf die Wechselwirkungen mit anderen Schutzgütern, zur Speicher- und Reglerfunktion, zur biotischen Lebensraumfunktion, zur natürlichen Ertragsfunktion und zur Vorbelastung des Bodens mit Ausführungen zur Überformung des Bodens und zum Verlust von Bodenteilfunktionen. |
| 3. | Angaben zum Schutzgut Wasser Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, u.a. mit Ausführungen zum Grundwasser und zu Oberflächengewässern. |
| 4. | Angaben zum Schutzgut Klima und Luft Angaben zum Klima im Untersuchungsraum, Bewertung des Schutzguts in Bezug auf die Wechselwirkungen mit anderen Schutzgütern. |
| 5. | Angaben zum Schutzgut Tiere und Pflanzen Angaben zum Schutzstatus wild lebender Tiere und Pflanzen, ihrer Lebensgemeinschaften und Biotope, Bestandsbeschreibung des Naturraums des Plangebietes und Bewertung der Auswirkungen auf vorhandene Vegetationsstrukturen, Biotope und Fauna mit Ausführungen zu den Auswirkungen der Planung. |
| 6. | Angaben zum Schutzgut Landschaftsbild und Erholungseignung Bestandsbeschreibung des Landschaftsraumes und seiner Bedeutung für die menschliche Erholung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild und die Erholungseignung. |
| 7. | Angaben zum Schutzgut Mensch Bestandsbeschreibung und Bewertung des Schutzguts in Bezug auf die Wechselwirkungen mit anderen Schutzgütern, Angaben zur Vorbelastung des FNP-Änderungsbereichs und zu den Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Mensch, u.a. im Hinblick auf Verkehr und Schallimmissionen. |
| 8. | Angaben zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter Bestandsbeschreibung und Bewertung mit Hinweis auf das Vorkommen von Kultur- und Sachgütern in der Umgebung des Plangebietes. |
| 9. | Angaben zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Darstellung und Bewertung der Wechselwirkungen und deren gegenseitiger Beeinflussung. |
| 10. | Angaben zu Maßnahmen zur Minderung oder zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen Hinweis zur Erarbeitung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung. |
| II. | Aus der Auswirkungsanalyse zur Verlagerung des Penny-Lebensmittelmarktes in die Weißenborner Straße vom 28.11.2024: |
| Angaben zum Einzugsbereich und zur fußläufigen Erreichbarkeit des Lebensmittelmarktes. |
| III. | Aus den umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) | ||
| 1. | Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 26.07.2024 | |
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| - | Kritische Bewertung der Inanspruchnahme bisher unversiegelter, landwirtschaftlich genutzter, nicht integrierter Flächen und Hinweis zu der nicht gegebenen Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Landesentwicklungsprogramms Thüringen zu den Prinzipien „Innen- vor Außenentwicklung“, „Nachnutzung vor Flächenneuinanspruchnahme“ und „Kongruenzgebot“. |
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| - | Hinweis zur Schonung des Schutzguts Boden durch Errichtung einer Dachsolaranlage und Überdachung der Stellplatzflächen des geplanten Lebensmittelmarktes anstelle der Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage. |
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| - | Einwendungen bzgl. des Erfordernisses der Übereinstimmung der Planung mit den Zielen der Raumordnung. |
| 2. | Stellungnahme des Landkreises Eichsfeld vom 01.08.2024 | |
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| - | Hinweise zur nicht gegebenen Betroffenheit von Schutzgebieten und gesetzlich geschützten Biotopen und zur Berücksichtigung des Vorhandenseins besonders bzw. streng geschützter Arten oder europäischer Vogelarten durch Planung entsprechender Vermeidungsmaßnahmen. |
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| - | Hinweise auf die Beachtung organisatorischer und technischer Maßnahmen zum Immissionsschutz. |
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| - | Hinweise zur Betrachtung der Belange des Bodenschutzes. |
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| - | Hinweise zum Brand- und Katastrophenschutz im Hinblick auf die Löschwasserversorgung, die Belange der Feuerwehr und die technische Gestaltung der Photovoltaik-Freiflächenanlage. |
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| - | Hinweis zur Anzeigepflicht und zum Umgang mit archäologischen Funden und Fundstellen. |
| 3. | Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlicher Raum (TLLLR) vom 17.07.2024 | |
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| - | Hinweis auf die Lage des Plangebietes außerhalb von regionalplanerisch ausgewiesenen Vorrang- oder Vorbehaltsgebieten für die Landwirtschaft. |
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| - | Hinweise zum Schutz des Mutterbodens und zur Einhaltung des Gebotes zur größtmöglichen Schonung des Außenbereichs. |
| 4. | Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) vom 17.07.2024 | |
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| - | Hinweis auf die Bedeutung der durch den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes verlaufenden Haldenwasserleitung für das System der Salzlaststeuerung im Südharz. |
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| - | Hinweis auf die Deponie Weißenborn-Lüderode im Einwirkungsbereich des Flächennutzungsplanes und Information, dass sich in der Gemeinde Am Ohmberg keine Deponien befinden. |
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| - | Hinweis zur Beachtung des Geologiedatengesetzes und zur Anzeigepflicht geologischer Untersuchungen. |
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| - | Hinweise zur Geologie des Plangebietes und zur Subrosionsgefährdung. |
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| - | Hinweise zur Lage des Plangebietes im Bergwerkseigentum „Bischofferode-Nord“, zu Senkungsprozessen der Tagesoberfläche und zu Gefährdungen durch Altbergbau und unterirdischen Hohlräumen. |
| 5. | Stellungnahme des Landesamtes für Bau und Verkehr (TLBV) vom 14.08.2024 | |
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| - | Hinweis zur Beachtung der in der Stellungnahme zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9 gegebenen Hinweise zur fußläufigen Erschließung des Plangebietes und zum Erfordernis der Betrachtung des aufgrund des Planvorhabens zu erwartenden Verkehrs. |
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| - | Hinweis zur Vorlage eines Blendgutachtens bzgl. der geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage. |
| 6. | Stellungnahme der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH vom 30.07.2024 | |
| Hinweis auf die das Plangebiet querende Haldenwasserleitung und die Beachtung eines entsprechenden Schutzstreifens und Hinweis auf die bergbaubedingten Beeinflussungen des Plangebietes. | ||
| 7. | Stellungnahme der Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e.V. vom 31.07.2024 | |
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| - | Hinweis zur Erbringung des Nachweises, dass im Umfeld des Plangebietes ausreichende Ersatzlebensräume für Tiere und Pflanzen vorhanden sind. |
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Am Ohmberg ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
gez. Karl-Josef Wand
Bürgermeister