Titel Logo
Amtsblatt Eichsfeld Südharz
Ausgabe 6/2023
Amtlicher Teil (AT)
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB

Übersichts- und Lageplan

gemäß § 2 (1) BauGB und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB

Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Bauernhof Bernd“ (OT Siedlung Thomas Müntzer) der Gemeinde Am Ohmberg

Der Gemeinderat der Gemeinde Am Ohmberg hat in seiner Sitzung am 19.12.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Bauernhof Bernd“ (OT Siedlung Thomas Müntzer) der Gemeinde Am Ohmberg beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß BauGB damit eingeleitet. Der räumliche Geltungsbereich ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich. Gemäß § 2 (1) BauGB in der.z.Z. gültigen Fassung wird dieser Beschluss hiermit bekannt gemacht.

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtliche Grundlage für die baulichen Nutzungen im Geltungsbereich als Wohnnutzung und für die Tierhaltung herzustellen und zu sichern.

Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind zur Zeit verfügbar: Regionalplan Nordthüringen (RP-NT 2012), wirksamer Flächennutzungsplan der Gemeinde Am Ohmberg mit seiner 1. Änderung, Offenlandbiotopkartierung, Umweltbericht mit Grünordnungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan.

Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Gemeinde Am Ohmberg zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass die folgenden weiteren Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen werden: Einholen der Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Fachbehörden

Der Vorentwurf zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Bauernhof Bernd“ (OT Siedlung Thomas Müntzer) der Gemeinde Am Ohmberg und die Begründung mit Umweltbericht werden im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum

vom 26.06.2023 bis 28.07.2023

öffentlich im Internet unter der Adresse: www.am-ohmberg.de unter https://am-ohmberg.de/verwaltung/kurzportrait-der-gemeinde/bekanntmachungen/aktuelle-bebauungsplanverfahren

zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Entsprechend § 3 (2) PlanSiG werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum als zusätzliches Informationsangebot an nachfolgender Stelle innerhalb der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt; fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder nach gesonderter Terminabsprache möglich:

im Bauverwaltungsamt der Gemeinde Am Ohmberg, Bischofferöder Hauptstraße 11, Raum 03, 37345 Am Ohmberg OT Bischofferode

Öffnungszeiten:

Montag

13.00 - 16.00 Uhr

Dienstag

09.00 - 12.00 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

09.00 - 12.00 Uhr

14.00 - 16.00 Uhr

Freitag

9.00 - 12.00 Uhr

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Gemeinde Am Ohmberg unberücksichtigt bleiben können.

Die gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführende öffentliche Auslegung der o.a. Planunterlagen mit Begründung der Gemeinde Am Ohmberg ist hiervon nicht betroffen. Ort und Zeitpunkt dieser Auslegung werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Am Ohmberg, 16.06.2023

gez. Karl-Josef Wand

Bürgermeister