Die Amtsdauer der durch Vereinbarung beibehaltenen gemeinsamen Schiedsstelle der Gemeinden Am Ohmberg und Sonnenstein endet am 25.10.2024.
Nach § 1 Absatz 1 Thüringer Schiedsstellengesetz -ThürSchStG- vom 17.Mai 1996 (GVBl. S. 61) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 9. September 2010 (GVBL. S: 291) muss jede Gemeinde zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens eine Schiedsstelle einrichten. Kleine Gemeinden können mit anderen Gemeinden eine gemeinsame Schiedsstelle bilden. Die Gemeinde Am Ohmberg hat sich mit Beschluss vom 18. März 2014 zur Bildung einer gemeinsamen Schiedsstelle mit der Gemeinde Sonnenstein entschlossen.
Die anstehende Besetzung mache ich hiermit im Auftrag der Gemeinden öffentlich bekannt und fordere zur Bewerbung für das Schiedsamt auf.
Die Aufgabe der Schiedsperson besteht darin, als Vorstufe zum Gerichtsverfahren kleine Streitigkeiten -vermögens- und strafrechtlicher Art- zu schlichten und im Sühneverfahren einen Vergleich herbei zu führen.
Die Schiedsperson wird für eine Amtsdauer von fünf Jahren gewählt. Dieses Ehrenamt können Bürger und Bürgerinnen übernehmen, die mindestens 25 und höchstens 70 Jahre alt sind und Interesse an einer solchen Aufgabe haben.
Die Vordrucke zur Bewerbung einschließlich der erforderlichen Erklärungen Ihrerseits sind ab sofort bei der Gemeinde Am Ohmberg, Hauptamt erhältlich. Außerdem steht der Vordruck auf der Internetseite der Gemeinde unter Vordrucke / Formulare / Hauptamt zur Verfügung.
Bewerbungen richten sie bitte bis einschließlich 31. Juli 2024 an die Gemeinde Am Ohmberg, Hauptamt, Großbodungen, Fleckenstraße 49, 37345 Am Ohmberg.
Am Ohmberg, 14. Juni 2024
gez. Karl-Josef Wand
Bürgermeister